Regierungsrat entwickelt finanz- und aufgabenpolitisches Sanierungskonzept, um das strukturelle Defizit im Aargauer Staatshaushalt nachhaltig zu beseitigen
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In zweiter Lesung des Aufgaben- und Finanzplans 2017–2020 wurde ein umfassendes Massnahmenpaket für den Budgetausgleich 2017 beraten
Der Regierungsrat hat das weitere Vorgehen für eine nachhaltige Sanierung des Aargauer Staatshaushalts festgelegt. Das drohende strukturelle Defizit von rund 200 Millionen Franken jährlich soll mit einem umfassenden Sanierungskonzept, das die ganze Periode des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2017–2020 abdeckt, beseitigt werden. In einem ersten Schritt hat der Regierungsrat nun Sanierungsmassnahmen für den Budgetausgleich 2017 beschlossen. Bis Herbst 2016 werden jene Sanierungsmassnahmen entwickelt, die ab AFP-Planjahr 2018 wirksam werden. Im Frühling 2017 wird der Regierungsrat eine finanzpolitische Gesamtsicht zur künftigen Aufgaben- und Leistungserfüllung präsentieren.
Die Aargauer Kantonsfinanzen sind in den letzten Jahren durch rasch eintretende und in diesem Ausmass nicht absehbare Entwicklungen massiv unter Druck geraten. Wegen der anhaltenden Frankenstärke erzielen viele Aargauer Unternehmen weniger Gewinn. Aus diesem Grund mussten die Steuerprognosen gegenüber dem letztjährigen AFP um je 50 bis 80 Millionen pro Jahr nach unten angepasst werden. Auch zeigt die Hochrechnung für den Jahresabschluss 2016 ein grösseres Defizit. Damit wird die Ausgleichsreserve aufgebraucht, und gemäss Schuldenbremse muss dieses Defizit in den künftigen Jahren abgetragen werden.
Gleichzeitig sind in diversen Aufgabenbereichen schwer beeinflussbare Zusatzbelastungen zu bewältigen. Dazu gehören die Spitalfinanzierung, die Ergänzungsleistungen, der Volksschulbereich, der Bereich Sonderschulung, Heime und Werkstätten (SHW) und so weiter. Sie verzeichnen gegenüber dem AFP 2016–2019 Mehraufwände von jährlich gesamthaft 60 bis 85 Millionen Franken, was 3,5 bis 5,0 Steuerprozenten entspricht. Ein Teil dieser Mehrausgaben ist auf das überdurchschnittlich starke Bevölkerungswachstum im Kanton Aargau zurückzuführen. Durch diese Entwicklungen wird der Aargauer Staatshaushalt mit einem strukturellen Defizit von grossem Ausmass belastet.
Bisherige Anstrengungen genügen nicht, um gravierende negative Entwicklungen bewältigen zu können
Mit der Leistungsanalyse und den Entlastungsmassnahmen 2016 wurden in den letzten Jahren vor allem Massnahmen auf der Ausgabenseite sowie im Personalbereich im Umfang von rund 200 Millionen Franken erarbeitet und bereits weitgehend umgesetzt; unter anderem wurde der Stellenetat der Kantonsverwaltung und der Schule Aargau gegenüber dem ausgewiesenen Stellenbedarf erheblich reduziert.
Die Anstrengungen der letzten Jahre genügen aber nicht, um die gravierenden negativen Entwicklungen der letzten Monate sowie die Folgen der ungünstigen Finanzperspektiven bewältigen zu können. Die am 5. Juni 2016 vom Volkbeschlossene Beibehaltung des Steueranteils an den Grundbuchabgaben bringt zwar eine wichtige Entlastung. Das Gleiche gilt für den nationalen Finanzausgleich. Der Kanton Aargau sinkt hier im Ressourcenindex leicht ab und erhält dadurch rund 30 Millionen Franken mehr Finanzausgleich als bisher angenommen wurde.
Unter dem Strich wird sich allerdings die Finanzierungslücke durch die erwähnten negativen Entwicklungen massiv vergrössern. Hinzu kommen weitere Risikopositionen wie unsichere Konjunkturlage (zum Bespiel Auswirkungen des Brexit auf die Währungssituation), Kostenentwicklung im Asyl- und Flüchtlingswesen, Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III, Reduktion des Wasserzinses für Stromproduktion, Auswirkungen der demografischen Veränderungen und so weiter.
Sanierungskonzept AFP 2017–2020 für nachhaltige Gesundung der Kantonsfinanzen
Der Regierungsrat will innerhalb der AFP-Periode 2017–2020 die Kantonsfinanzen nachhaltig sanieren. Mit einem umfassenden Massnahmenpaket soll die Schere zwischen den Ausgaben und Einnahmen geschlossen werden. Dies mit dem Ziel, dass sich der Kanton Aargau auch künftig positiv entwickeln kann.
Die Sanierung des Aargauer Staatshaushalts erfolgt nach einem Konzept, welches die ganze AFP-Periode 2017–2020 umfasst. In einem ersten Schritt geht es um Massnahmen für den Budgetausgleich 2017; diese werden Ende August dem Grossen Rat mit der AFP-Botschaft vorgelegt. In einer zweiten Phase werden bis Herbst 2016 Sanierungsmassnahmen erarbeitet, die Gesetzesänderungen bedingen und ab 2018 wirken sollen.
Der Regierungsrat wird im Frühling 2017 im Rahmen des Sanierungskonzepts AFP 2017–2020 eine Auslegeordnung erstellen: Er wird zusammen mit dem Entwicklungsleitbild 2017–2026 aufzeigen, welche Aufgaben und Leistungen aufgrund der knapper werdenden finanziellen Mittel künftig noch in welchem Umfang erfüllt und erbracht werden sollen. Damit soll das strukturelle Defizit im Staatshaushalt nachhaltig beseitigt werden.
Massnahmen auf der Ausgabenseite
In der zweiten Lesung des AFP 2017–2020 hat der Regierungsrat diverse Sanierungsmassnahmen für das Budget 2017 beschlossen. Ein Teil der Entlastung wird durch Reduktionen und Streichungen bei der Erfüllung von Aufgaben und der Erbringung von Leistungen realisiert. Davon sind alle Departemente, die Staatskanzlei und die Gerichte Kanton Aargau beziehungsweise alle Aufgabenbereiche betroffen. Nachfolgend eine Auswahl der vom Regierungsrat auf der Ausgabenseite beschlossenen Sanierungsmassnahmen:
Im Gesundheitsbereich sollen verschiedene Beiträge an Organisationen reduziert oder gestrichen werden. Der Beitritt zum Konkordat ärztliche Weiterbildung wird sistiert. In der Akutversorgung wird der Fokus auf mehr ambulante und weniger stationäre Behandlungen gelegt. Das Leistungscontrolling wird verstärkt. Im Sozialbereich werden die Sicherheitsleistungen im Asylwesen sowie die Nachtwachen in den unterirdischen Unterkünften reduziert.
Im Bildungsbereich sind eine Reduktion der Stundentafel bei der Primarschule und der Oberstufe sowie eine Erhöhung der Pflichtpensen für Lehrpersonen an kantonalen Schulen (ohne Mittelschulen) und nichtkantonalen Berufsfachschulen vorgesehen. Im Kulturbereich werden die Beiträge an denkmalpflegerische Mehrkosten gekürzt.
Im Bereich Bau, Verkehr und Umwelt werden Hochwasserschutzprojekte sowie Angebotsverbesserungen im öffentlichen Verkehr zeitlich hinausgeschoben. Das Förderprogramm Energie wird reduziert.
Bei den Hochbauten werden Vorhaben auf spätere Jahre verschoben. In der Landwirtschaft werden die Fördermassnahmen im Bereich der Grundlagen- und Strukturverbesserungen reduziert.
Im Bereich Volkswirtschaft und Inneres werden die Öffnungszeiten der Grundbuchämter reduziert. Zudem werden beim Innovationsförderungsprogramm Hightech Aargau sowie beim Standortmarketing Kürzungen vorgenommen.
Finanzmassnahmen, Steuererhöhung ab 2017 und restriktive Budgetierung
Das vom Regierungsrat in zweiter AFP-Lesung für den Budgetausgleich 2017 beschlossene Massnahmenpaket weist einen Umfang von 130 Millionen Franken auf. Gut die Hälfte davon betrifft Ausgabenreduktionen. In diesem Massnahmenpaket enthalten sind auch der Antrag des Regierungsrats für eine Steuererhöhung von 1,0 Prozent ab 2017 (zirka 17 Millionen Franken) sowie verschiedene Finanzmassnahmen (zum Beispiel die vom Regierungsrat dem Grossen Rat beantragte höhere Ausschüttung durch die Aargauische Kantonalbank AKB). Für den Budgetausgleich musste bei allen Positionen grundsätzlich sehr restriktiv budgetiert werden.
Ab dem AFP-Planjahr 2018 sind weitere Massnahmen vorgesehen, die noch in Arbeit sind. Dazu gehört beispielsweise eine befristete Aussetzung der Schuldentilgung bei der Spezialfinanzierung Sonderlasten.
Massnahmen im Personalbereich
Bei den Personalmassnahmen sieht der Regierungsrat vor, 2017 auf eine Lohnerhöhung für die Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung sowie die Lehrpersonen zu verzichten und die in den Planjahren 2018–2020 geplante Lohnerhöhung um je 0,5 Prozent auf 1,0 Prozent zu senken. Die vom Regierungsrat auf der Ausgabenseite beschlossenen Sanierungsmassnahmen haben in verschiedenen Bereichen einen Abbau von Aufgaben und Leistungen zur Folge. Dies kann bei der Kantonsverwaltung zu Stellenreduktionen sowie bei der Schule Aargau zu einem reduzierten Stellenwachstum gegenüber dem Bedarf aufgrund der steigenden Schülerzahlen führen.
Am 29. Juni 2016 beginnt eine drei Wochen dauernde Anhörung bei den Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung, den Lehrpersonen und den Personalverbänden zu weiteren Sanierungsmassnahmen im Personalbereich, welche Änderungen von personalrechtlichen Erlassen erfordern. Dazu gehören zum Beispiel die stufenweise Abschaffung von Dienstaltersgeschenken oder die Reduktion von einzelnen Spesenentschädigungen.
Der Regierungsrat hat in den letzten Tagen das Grossratspräsidium, die Präsidien der Grossratsfraktionen sowie die Personalkommission und die Konferenz der Aargauischen Staatspersonalverbände (KASPV) getroffen und sie über den Erarbeitungsstand beim AFP 2017–2020 informiert.
Die von Kürzungen und Streichungen betroffenen Bereiche, staatsnahen Betriebe und so weiter werden – wenn vom Entscheidungsfahrplan her möglich – im Laufe der nächsten Wochen über die geplanten Massnahmen vorinformiert, damit sie ihre Dispositionen treffen können. Eine Gesamtinformation über die Massnahmen, die das Budget 2017 betreffen, erfolgt Ende Augst 2016 mit der Zustellung der Botschaft AFP 2017–2020 an den Grossen Rat.