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Regierungsrat besorgt über höhere Gebühren :
Stellungnahme zu den Verordnungen zum eidg. Heilmittelgesetz

In einer Stellungnahme an den Bund zu den Verordnungen zum neuen Heilmittelgesetz begrüsst der Regierungsrat des Kantons Aargau verschiedene Neuerungen. Wegen Unklarheiten beantragt er aber eine Verschiebung des Inkrafttretens um ein halbes Jahr.

Auf Grund des neuen Heilmittelgesetzes, welches Ende Jahr von den eidgenössischen Räten verabschiedet wurde, gehen verschiedene Zuständigkeiten von den Kantonen zum Bund über. Der Regierungsrat des Kantons Aargau begrüsst in der Vernehmlassung die ausgewiesenen Verbesserungen. Daneben zeigt er sich aber besorgt über die zu erwartende Zunahme der Gebührenbelastung für die pharmazeutischen Herstellungs- und Handelsbetriebe. Besorgt ist er auch über die Hektik, mit welcher das neue Heilmittelgesetz bereits auf den 1.Juli 2001 in Kraft gesetzt werden soll. Wegen der aufwändigen Umsetzung der zusätzlichen Erlasse verlangt er die Verschiebung des Inkrafttretens um ein halbes Jahr.

Der Regierungsrat nimmt in seiner Vernehmlassung zu einem umfangreichen Verordnungspaket des Bundes des Bundes zur Gebührenverordnung noch nicht abschliessend Stellung, da diese einerseits hohe Ansätze aufweist. Andererseits sind die Kosten, welche das neue Institut verursacht und durch die Gebühren zum grössten Teil gedeckt werden müssen, noch nicht bekannt. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass auf die wirtschaftlichen Partner der Pharmabranche, insbesondere auf die zahlreichen KMU-Betriebe keine zusätzlichen Belastungen zukommen sollten.

Der weitere Regelungsbereich betrifft Gebiete wie die klinischen Versuche mit Arzneimitteln, die Medizinprodukte, die Zulassung oder die Werbung und die Bestimmungen über die homöopathischen Arzneimittel. Für die Redaktion und eine korrekte Umsetzung dieser diversen Erlasse ist aus der Sicht des Regierungsrates mehr Zeit notwendig. Er beantragt deshalb, das Inkrafttreten des Heilmittelgesetzes um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2002 zu verschieben.

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