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Regierungsrat beschliesst Verordnungen über die Berufs- und Weiterbildung :
Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung tritt per 1.1.2008 in Kraft

Der Regierungsrat hat zum Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung fünf Verordnungen vollständig und eine Verordnung teilweise revidiert. Damit wird das neue Gesetz termingerecht per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.

Aufgrund der neuen Bundesgesetzgebung im Berufsbildungsbereich und aufgrund des erweiterten Geltungsbereichs hat der Regierungsrat neben der Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (VBW) zur Regelung des Vollzugs fünf weitere Verordnungen vollständig oder teilweise revidiert. Bei der Ausarbeitung mussten insbesondere die Auswirkungen der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) berücksichtigt werden. Ab 2008 zahlt der Kanton den nicht kantonalen Berufsfachschulen zusätzlich 40 Mio. Franken, um einen Teil der NFA-bedingten Mehrbelastung auszugleichen.

Die Finanzierungsbestimmungen nehmen in der VBW einen grossen Stellenwert ein, nicht zuletzt wegen der Beteiligung der Gemeinden an den Kosten der Berufsfachschulen. Generell werden die Subventionen im Berufsbildungsbereich wenn immer möglich in Form von Pauschalen ausgerichtet. Bei den Berufsfachschulen richtet sich die Pauschale nach der Anzahl Lernenden und der Anzahl Pflichtlektionen, die aufgrund der vom Bund erlassenen Verordnungen über die berufliche Grundbildung (ehemals Ausbildungsreglemente) erteilt werden müssen. Die Pflichtlektionenpauschale (einschliesslich Bundesbeitrag) an die Berufsfachschulen verdoppelt sich NFA-bedingt auf 11.72 Franken. Damit übernehmen Bund und Kanton ca. 80 Prozent der Kosten für die Berufsfachschulen. Die verbleibenden Kosten werden wie bisher von den Wohnsitz- bzw. Lehrortsgemeinden übernommen.

Zudem wurden die Leistungsvereinbarungen weiter konkretisiert. Sie gliedern sich in einen auf vier Jahre abzuschliessenden Rahmenvertrag und einen jährlichen Leistungsvertrag mit entsprechendem Controlling. Weitere Regelungen betreffen unter anderem die Gebühren im Berufsbildungsbereich und die schulischen und betrieblichen Qualifikationsverfahren.

An den grundsätzlich zur praktischen Bildung zählenden überbetrieblichen Kursen (üK) beteiligt sich der Kanton auch innerkantonal im Umfang der interkantonal geltenden Tarife. Die traditionellen Lehrmeisterkurse neu heissen diese "Bildung von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern in Lehrbetrieben" werden ebenfalls pauschal mit 100 Franken pro Person unterstützt.

Bei der Finanzierung der höheren Berufsbildung geht der Aargau neue Wege, indem er erfolgreichen Aargauer Absolventinnen und Absolventen von eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen bis zu 750 Franken an die Prüfungsgebühren zurück erstattet. Anerkannte höheren Fachschulen können aufgrund von Leistungsvereinbarungen unterstützt werden.

Zur Ermittlung der Beiträge an zukünftige Bauten wurde von den Grundsätzen her auf ein im Volksschulbereich bereits bewährtes Verfahren zurück gegriffen. Aufgrund von Erfahrungswerten sind beitragsberechtigte Raumeinheiten und entsprechende Kosteneinheiten sowie der Wert einer Kosteneinheit definiert worden, so dass sich jeweils die Beitragspauschale an die Infrastruktur leicht berechnen lässt.

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