Regierungsrat beschliesst Disziplinarverfahren gegen Leitenden Staatsanwalt und verlangt von Kantonspolizei neue Handlungsrichtlinien
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Berichte zur Situation in der Staatsanwaltschaft Zofingen–Kulm und zur Praxis der Kantonspolizei bei Anhaltungen und vorläufigen Festnahmen liegen vor
Der Regierungsrat hat beschlossen, gegen den Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen–Kulm ein Disziplinarverfahren zu eröffnen. Weiter hat er Begleitmassnahmen zur Führungsunterstützung durch das Institut für Arbeitsforschung und Organisationsberatung (iafob) angeordnet. Diese Beschlüsse basieren auf den Ergebnissen der Berichte von Dr. iur. Ulrich Weder und des iafob. Sodann hat der Regierungsrat von den Ergebnissen der Abklärungen von Professor Dr. Andreas Donatsch zur Praxis der Kantonspolizei bei Anhaltungen und vorläufigen Festnahmen sowie zu dessen ersten Erkenntnissen zur Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei Kenntnis genommen. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) hat gestützt auf diese Erkenntnisse bereits erste Massnahmen eingeleitet.
Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft Zofingen–Kulm waren Anfang März 2020 mit einer Eingabe an die Oberstaatsanwaltschaft gelangt. Sie machten Mängel in der Amts- und Personalführung des Leitenden Staatsanwalts der Staatsanwaltschaft Zofingen–Kulm geltend. Der Regierungsrat erhielt Ende April 2020 Kenntnis von dieser Eingabe. In seiner Funktion als Aufsichtsbehörde über die Staatsanwaltschaften beauftragte er Dr. iur. Ulrich Weder, ehemaliger Leitender Staatsanwalt des Kantons Zürich, die Beanstandungen abzuklären.
An seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 nahm der Regierungsrat einen Zwischenbericht zur Kenntnis und beauftragte das Institut für Arbeitsforschung und Organisationsberatung
(iafob), die Führungs- und Arbeitssituation in der Staatsanwaltschaft Zofingen–Kulm zu analysieren und einen Bericht mit Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.
Der Regierungsrat beauftragte zudem Dr. Andreas Donatsch, ehemaliger Professor der Universität Zürich, mit aufsichtsrechtlichen Abklärungen zur Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft Aargau und der Kantonspolizei Aargau, insbesondere zur rechtlichen Kompetenzabgrenzung. Bereits zuvor war durch das DVI bei Professor Dr. Donatsch ein Gutachten zur Praxis der Kantonspolizei bei Anhaltungen und vorläufigen Festnahmen in Auftrag gegeben worden.
Regierungsrat beschliesst Einleitung eines Disziplinarverfahrens
Der Regierungsrat hat die Untersuchungen von Dr. iur. Ulrich Weder und des iafob zur Situation in der Staatsanwaltschaft Zofingen–Kulm zur Kenntnis genommen und analysiert. Aufgrund der vorliegenden Informationen hat er beschlossen, gegen den Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen–Kulm ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Dieses betrifft den persönlichen Umgang des Leitenden Staatsanwalts der Staatsanwaltschaft Zofingen–Kulm mit der Partnerorganisation Kantonspolizei.
Der Regierungsrat hat weiter das Institut für Arbeitsforschung und Organisationsberatung (iafob) damit beauftragt, bei der Staatsanwaltschaft Zofingen–Kulm eine weiterführende, begleitende Organisations- und Führungsentwicklung umzusetzen.
Diese Massnahme soll dazu beitragen, die Arbeits- und Führungssituation in der Staatsanwaltschaft Zofingen–Kulm nachhaltig zu verbessern. Der Regierungsrat wird bei Bedarf weitere flankierende Massnahmen veranlassen.
Praxis der Kantonspolizei bei vorläufigen Festnahmen – Zusammenarbeit Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei
Der Regierungsrat hat sich auch mit dem Rechtsgutachten von Professor Dr. Andreas Donatsch zur Praxis der Kantonspolizei bei Anhaltungen und vorläufigen Festnahmen von verdächtigen Personen sowie ersten Erkenntnissen aus den bereits vorliegenden Teilen des Berichts zur Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft Aargau und der Kantonspolizei Aargau befasst.
Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf festgestellt. Namentlich muss sichergestellt werden, dass die Kantonspolizei im Umgang mit verdächtigen Personen die Bestimmungen der Strafprozessordnung umfassend einhält. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) hat bereits erste Massnahmen zur Verbesserung der von Professor Dr. Donatsch aufgezeigten Kritikpunkte eingeleitet.
So werden von der Kantonspolizei die Handlungsrichtlinien für den Umgang mit verdächtigen Personen bis Ende Jahr überarbeitet, damit den Bestimmungen der Strafprozessordnung vollumfänglich Nachachtung verschafft wird. Weitere Massnahmen betreffen die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei in der Abwicklung vorläufiger Festnahmen.
Regierungsrat wird im Verlauf des Frühjahrs 2021 über Schlussbericht informieren
Der Regierungsrat wird den Schlussbericht von Professor Dr. Donatsch zur Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei analysieren, sich mit dem daraus resultierenden weitergehenden Handlungsbedarf befassen und im Verlauf des Frühjahrs 2021 darüber informieren. Der Regierungsrat hat die Kommission für Öffentliche Sicherheit (SIK) über dieses Vorgehen in Kenntnis gesetzt.
Professor Dr. Donatsch befasste sich in einem separaten Gutachten auch mit der Rechtslage im Zusammenhang mit der Einreichung von Strafanzeigen bei rechtswidrigem Aufenthalt in der Schweiz. Aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens sowie der besonderen Herausforderungen in der praktischen Umsetzung hat der Regierungsrat beschlossen, unter Berücksichtigung der Praxis in anderen Kantonen und beim Bund, Weisungen für die involvierten Amtsstellen (Polizei, Amt für Migration und Integration/MIKA, Kantonaler Sozialdienst/KSD) zu erarbeiten.
Regierungsrat beantwortet Interpellation zur Staatsanwaltschaft Zofingen–Kulm
Grossrätin Désirée Stutz, SVP, Möhlin, hat in einer Interpellation verschiedene Fragen zur Untersuchung gegen den Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen–Kulm gestellt; unter anderem zu den Aufträgen an Dr. iur. Ulrich Weder und das Institut für Arbeitsforschung und Organisationsberatung (iafob).
Der Regierungsrat begründet in seiner Antwort an die Interpellantin das zweiteilige Vorgehen mit den rechtlichen Anforderungen an ein Aufsichtsbeschwerde- beziehungsweise Disziplinarverfahren. Diese Teile des Untersuchungsverfahrens seien von Dr. iur. Ulrich Weder abgedeckt worden, der über einschlägige Erfahrungen in diesem Bereich verfüge; die Parteimitgliedschaft habe im Zusammenhang mit der Verpflichtung von Dr. iur. Ulrich Weder keine Rolle gespielt. Das iafob habe sich ausschliesslich mit Organisations- und Führungsfragen befasst.