Regierungsrat beantragt Ergänzungswahl eines Mitglieds für den Bankrat der Aargauischen Kantonalbank
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Ein neues Mitglied wird zur Wahl vorgeschlagen
Seit der Änderung des Gesetzes über die Aargauische Kantonalbank (AKBG) per 1. Januar 2016 ist der Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen nicht mehr im Bankrat der Aargauischen Kantonalbank vertreten und es besteht eine Vakanz. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat daher die Wahl eines neuen Mitglieds für den Bankrat.
Mit der Änderung des Gesetzes über die Aargauische Kantonalbank (AKBG) per 1. Januar 2016 hat der Grosse Rat beschlossen, dass der Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen nicht mehr von Amtes wegen Mitglied des Bankrats der AKB sein soll. Damit besteht seit diesem Zeitpunkt eine Vakanz im Bankrat. Die laufende Amtsdauer erstreckt sich bis zum 31. Dezember 2018, so dass die nächsten Erneuerungswahlen erst per 1. Januar 2019 anstehen. Per Ende 2018 wird ein weiteres Mitglied altershalber aus dem Bankrat ausscheiden.
Der Bankrat wollte nicht rund eineinhalb Jahre mit der Ergänzungswahl der bestehenden Vakanz zuwarten und wünschte eine fachliche Verstärkung im Bereich der Digitalisierung des Bankengeschäfts. Der Regierungsrat unterstützte das Vorhaben der AKB und unterbreitet dem Grossen Rat folgenden Wahlvorschlag: Prof. Dr. Andréa Belliger, geboren 1970 aus Geiss (LU), ist als Bankratsmitglied der Aargauischen Kantonalbank für die laufende Amtsperiode bis zum 31. Dezember 2018 zu wählen.
Die Kandidatin ist Mitglied der Hochschulleitung der Pädagogischen Hochschule Luzern. Sie verfügt über ausgezeichnete Fach-, Führungs- und Sozialkompetenzen und über umfangreiche Erfahrung im Bereich Digitale Transformation. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass durch ihre Wahl die strategische Führung und Aufsicht der Aargauischen Kantonalbank gestärkt werden kann.
Die von der AKB geführte Abklärung bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat ergeben, dass aus deren Sicht keine Einwände gegen eine Wahl von Frau Prof. Dr. Belliger bestehen.