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Regierungsrat beantragt Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung :
Botschaft an den Grossen Rat

In der Schweiz werden zurzeit zu wenig Ärztinnen und Ärzte aus- und weitergebildet, um den steigenden Versorgungsbedarf decken zu können. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren hat darum die Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung (WFV) ausgearbeitet. Diese regelt einerseits die Beiträge der Standortkantone an die ärztliche Weiterbildung der kantonseigenen Spitäler und andererseits den Ausgleich der Beiträge unter den Kantonen. Der Regierungsrat beantragt in seiner Botschaft an den Grossen Rat den Beitritt des Kantons Aargau zur WFV.

In der Schweiz werden zurzeit zu wenig Ärztinnen und Ärzte aus- und weitergebildet, um den steigenden Versorgungsbedarf decken zu können. Zudem wächst der Anteil der Frauen in der Ärzteschaft im Vergleich zu dem der Männer stärker. Da vor allem Frauen – aber auch vermehrt Männer – in einem Teilzeitpensum arbeiten, kann trotz vermehrter Anstrengungen der Mangel an Schweizer Ärztinnen und Ärzten nicht behoben werden. Verstärkt wird die Problematik dadurch, dass der Altersdurchschnitt – vor allem im ambulanten Sektor – hoch ist und viele Ärztinnen und Ärzte vor der Pensionierung stehen.

Der Ärztemangel betrifft auch den Kanton Aargau: Wie der Aargauer Index zum Fachkräftemangel für das Jahr 2017 zeigt, besteht bei den Ärztinnen und Ärzten der grösste Fachkräftemangel im Kanton.

Um dem Fachärztemangel nachhaltig entgegenzuwirken, hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) den Entwurf der "Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler über die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung [WFV])" vorgelegt. Die Vereinbarung sieht einen Mechanismus für den Ausgleich der Kosten der ärztlichen Weiterbildung unter den Kantonen vor und bestimmt zudem den Berechnungsmechanismus für die Ausgleichszahlungen.

Die WFV wird erst dann in Kraft treten, wenn ihr mindestens 18 Kantone beigetreten sind. Nachdem bereits 14 Kantone beigetreten sind und weitere folgen werden, hat der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Grossen Rat beantragt, der Vereinbarung ebenfalls beizutreten. Nur so ist es dem Kanton Aargau möglich, von Anfang an bei der Vereinbarung dabei zu sein und allenfalls beim Vollzug der Vereinbarung noch mitbestimmen zu können.

Der Kanton Aargau müsste bei einem Beitritt zur Vereinbarung Ausgleichszahlungen in Höhe von jährlich rund 2 Millionen Franken leisten. Dennoch empfiehlt der Regierungsrat dem Grossen Rat, der Vereinbarung beizutreten. Nur so kann die ärztliche Weiterbildung dauerhaft gesichert, eine zu starke Abhängigkeit von ausländischen Fachkräften verhindert und so die Patientenversorgung auch in Zukunft sichergestellt werden.

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