Regierung schickt neues Stipendiengesetz in die Vernehmlassung
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Revision berücksichtigt die veränderten Verhältnisse
Der Regierungsrat schickt die Totalrevision des Stipendiengesetzes in die Vernehmlassung. Seit Erlass des Stipendiengesetzes Ende der Sechzigerjahre haben erhebliche Veränderungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Ausbildung stattgefunden. Die Revision soll den veränderten Verhältnissen Rechnung tragen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis Ende März 2005.
Die Revision sieht insbesondere folgende Neuerungen und Änderungen vor: Einführung des stipendienrechtlichen Wohnsitzes (wie ihn alle anderen Kantone schon kennen) als Anknüpfungspunkt für die Zuständigkeit im interkantonalen Verhältnis, Neuregelung der gesuchsberechtigten Personen (Einführung einer fünfjährigen Wartefrist für Ausländerinnen und Ausländer; ausser für Bürgerinnen und Bürger von EU/EFTA-Staaten) sowie der beitragsberechtigten Ausbildungen und Ausbildungsstätten, Schaffung eines einheitlichen und transparenten Bemessungssystems, Beschränkung der Beitragsdauer, Anpassung der Darlehensmodalitäten (Verzinsung der Darlehen nach Abschluss der Ausbildung und kürzere Rückzahlungsfristen), Verkürzung der Durchlaufzeit zwischen Gesuchseingang und Entscheid durch flexiblere Anmeldetermine und-fristen, Verankerung der Mitwirkungspflichten der gesuchstellenden Personen.
Ein weiteres Ziel der Revision ist, dass die Aargauerinnen und Aargauer bezüglich Ausbildungsbeiträge ähnlich behandelt werden, wie dies bei anderen Schweizerinnen und Schweizern in ihren Kantonen der Fall ist. Heute befindet sich der Aargau mit seinen Ausgaben für Ausbildungsbeiträge im interkantonalen Vergleich in den meisten Bereichen unter dem schweizerischen Durchschnitt. Insbesondere bei der Anzahl Stipendiaten und bei den Ausgaben pro Kopf der Bevölkerung liegt der Aargau deutlich darunter. Die Stipendienausgaben sollen sich in Zukunft im Rahmen des schweizerischen Durchschnitts bewegen. Dieses Ziel soll hauptsächlich über eine entsprechende Ausgestaltung des Bemessungssystems auf Verordnungsstufe erreicht werden.
Im Zuge der rasanten technischen Entwicklung, der gestiegenen Mobilität und der gesellschaftlichen Forderung nach beruflicher Flexibilität haben sich auch das Ausbildungsverhalten der Bevölkerung, die Ansprüche an eine Ausbildung sowie das Ausbildungsangebot verändert. So ist beispielsweise die Weiterbildung für den Einzelnen und die Wirtschaft zu einem Schlüsselfaktor geworden, und die beruflichen Ausbildungsgänge haben mit der Berufsmatura und dem Fachhochschulstudium eine zusätzliche Aufwertung erfahren. Im Hochschulbereich ist die Mobilität von Studierenden ein erklärtes Ziel der von der Schweiz mitunterzeichneten Bologna-Deklaration. Die Anpassung an diese Veränderungen und die ausbildungsbeitragsrechtliche Gleichbehandlung der schulischen und beruflichen Ausbildungsgänge sind zentrale Anliegen der Revision.