Regierung prüft weitergehende Massnahmen gegen die Gewalt an Schulen
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Schlussbericht der Arbeitsgruppe liegt vor
Der Regierungsrat will Massnahmen prüfen, um der Gewaltbereitschaft an den Schulen entgegentreten zu können. Nebst präventiven Massnahmen stehen auch befristete Ausschlussmöglichkeiten zur Diskussion.
Nachdem in den letzten Jahren Disziplinschwierigkeiten in der Schule immer wieder zu grossen Belastungen der Lehrpersonen geführt haben, hat der Erziehungsrat im vergangenen Jahr eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese sollte aufzeigen, welche Möglichkeiten den Lehrpersonen und Behörden zur Verfügung stehen, um gegen Disziplinarprobleme einschreiten zu können. Zudem sollte sie vorschlagen, welche Bestimmungen ins Schulgesetz oder in die Verordnung Volksschule aufgenommen werden müssten, um besser gegen Disziplinschwierigkeiten vorgehen zu können. In ihrem Schlussbericht schlägt nun diese Arbeitsgruppe unter anderem drei befristete Schulausschlussmassnahmen vor: Ein Time-out von bis zu vier Monaten für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, einen Schulausschluss bis maximal drei Schulwochen sowie die individuelle Betreuung durch eine Lehrperson mit heilpädagogischer Ausbildung. Der Regierungsrat möchte diese Massnahmen jetzt konkretisieren lassen und prüfen, welche Wirkungen erzielt und welche Kosten verursacht werden.
Bereits jetzt aber hält der Regierungsrat fest, dass ein Schulausschluss nur eine letzte Massnahme darstellen kann und nur in Ausnahmesituationen angeordnet werden darf. Er ist überzeugt, dass die Prävention unter Einbezug aller Betroffenen, Lehrpersonen, Behörden, Eltern und Kindern das wirksamste Mittel ist, um dieser gesellschaftspolitischen Erscheinung entgegentreten zu können.Besonders der Zusammenarbeit mit den Eltern kommt im präventiven Bereich eine sehr grosse Bedeutung zu. Dabei müssen auch klare Pflichten der Eltern definiert werden. Ebenso muss der verstärkte Einsatz von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern in der Schule als präventive Erziehungsmassnahme geprüft werden.