Regierung prüft Gesuch für gekröpften Nordanflug
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Der „Gekröpfte“ darf kein reiner Ersatz für Südanflüge sein
Das Gesuch der Flughafen Zürich AG zur Einführung des gekröpften Nordanfluges wird öffentlich aufgelegt. Der Regierungsrat hat die Unterlagen noch nicht erhalten, aber schon heute steht fest: Eine Einführung des gekröpften Nordanfluges als Ersatz für die Südanflüge entspricht nicht der regierungsrätlichen Flughafenstrategie.
Die Flughafen Zürich AG (Unique) möchte den gekröpften Nordanflug auf Sicht einführen; ein entsprechendes Gesuch hat sie Ende 2004 beim Bund eingereicht. Nach aufwändigen Prüfungen wird dieses jetzt öffentlich aufgelegt. Geht es nach dem Willen der Unique, so soll bei guter Sicht, das heisst an etwa 150 Tagen pro Jahr, jeweils morgens von 06.00 bis 07.00 Uhr gekröpft von Norden gelandet werden. Die Unique rechnet mit rund 3700 Anflügen pro Jahr.
Der Regierungsrat hatte bisher keine Einsicht in das Gesuch. Eine Beurteilung auch bezüglich Sicherheit des neuen Anfluges ist deshalb noch nicht möglich. Hingegen lässt sich bereits heute sagen, dass die isolierte Einführung des gekröpften Nordanfluges der regierungsrätlichen Flughafenstrategie nicht entspricht. Der Regierungsrat hat bereits im letzten September in seinem Strategiepapier klar festgehalten: "Der gekröpfte Nordanflug darf nicht als reiner Ersatz für die Südanflüge eingeführt werden. Er soll als nachgewiesen erforderliche Ergänzung eines Betriebsregimes gelten, sofern die DVO Gültigkeit hat." Sollte sich zeigen, dass das Gesuch der Unique keine Vorteile für den Flugbetrieb bringt oder dass lediglich eine Umlagerung der Südanflüge im Zentrum steht, so wird der Regierungsrat dem Gesuch nicht zustimmen können. Denn eine Entlastung des Südens auf Kosten des Aargaus sowie der nördlichen Gebiete des Kantons Zürich entspricht nicht der regierungsrätlichen Strategie.
Das von der Unique eingereichte Gesuch liegt ab dem 9. Mai öffentlich auf; die Einsprachefrist für die Bevölkerung beträgt 30 Tage. Der Regierungsrat kann innert drei Monaten zu Handen des zuständigen Bundesamtes zum Gesuch Stellung nehmen.