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Regierung lehnt Steigerung der Anzahl Nachtflüge und Ausdehnung der Lärmkurven ab :
Kritische Stellungnahme zu den neuen Planungen des Flughafens Zürich – positiv ist die Halbierung der Überflüge über das Kantonsgebiet

Der Regierungsrat hat zu zwei wichtigen Planungen des Flughafens Zürich Stellung genommen: zur neuen Festlegung der zulässigen Fluglärmimmissionen in der Nacht und zum Betriebsreglement 2017. Der Regierungsrat lehnt die Steigerung der Anzahl Starts und Landungen in der Nacht um 25 Prozent ab. Die im Betriebsreglement 2017 vorgesehene Verschiebung der Startroute vom Mutschellen ins Gebiet Wettingen–Würenlos beurteilt der Regierungsrat teilweise kritisch. Er verlangt Massnahmen, um die vorgesehene Doppelbelastung durch den Tag- und den Nachtbetrieb im betroffenen Gebiet zu vermeiden oder wesentlich zu reduzieren. Für den Aargau ist jedoch positiv zu bewerten, dass die Anzahl der Überflüge über das Kantonsgebiet tagsüber um rund 40'000 Flüge reduziert und damit fast halbiert wird.

Anfangs September 2018 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zwei Planungsdossiers zum Flughafen Zürich öffentlich aufgelegt: Die neue Festlegung der zulässigen Fluglärmimmissionen in der Nacht und das Betriebsreglement 2017. Der Regierungsrat hat den regionalen Planungsverband angehört und die Zuschriften der betroffenen Gemeinden und Privatpersonen in seiner nun veröffentlichten Stellungnahme berücksichtigt.

Nachtfluglärm

Das Dossier "Neue Festlegung der zulässigen Fluglärmimmissionen in der Nacht" umfasst nichts anderes als die Steigerung der Anzahl Starts und Landungen in der Nacht (ab 22.00 Uhr) um einen Viertel. Damit verbunden ist eine geplante räumliche Ausdehnung der Lärmkurven. Der Regierungsrat hat bereits 2017 die Steigerung der Flugbewegungen nach 22.00 Uhr abgelehnt, weil schon der heutige Betriebsumfang nicht ohne erhebliche Verspätungen bewältigt werden kann. Zudem stellt der Regierungsrat fest, dass die Interessen der betroffenen Bevölkerung nicht gewichtet wurden; eine Interessenabwägung wurde nicht vorgenommen. Schliesslich ist den Unterlagen nicht zu entnehmen, welche Lärm-Planungswertkurve neu gelten soll. Der Regierungsrat lehnt die Vorlage ab.

Betriebsreglement 2017

Das Betriebsreglement 2017 sieht unter anderem vor, die Startroute im Tagbetrieb ab der Hauptstartpiste 28 rund 10 Kilometer nach Norden zu verlegen. Statt über das Gebiet Mutschellen soll die Route neu zwischen Wettingen und Würenlos sowie östlich von Oberrohrdorf Richtung Westen geführt werden. Der Regierungsrat wertet positiv, dass die Flughafen Zürich AG die erforderlichen Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit konsequent umsetzt. Die Verschiebung der Startroute ermöglicht zudem, dass Flugzeuge, die nach dem Start Richtung Osten abdrehen, nicht mehr über dem Aargau "ausholen" müssen. Dadurch wird die Anzahl der Überflüge über den Aargau um rund 40'000 reduziert und damit fast halbiert. Diese – über das gesamte Kantonsgebiet gesehen – allgemeine Entlastung wird vom Regierungsrat begrüsst.

Allerdings beurteilt der Regierungsrat die geplante Doppelbelastung des Gebiets Wettingen–Würenlos durch den Tag- und den Nachtbetrieb kritisch. Er verlangt Massnahmen, um diese Doppelbelastung zu vermeiden oder wesentlich zu reduzieren. Zudem verlangt der Regierungsrat, dass die optimierte Routenführung zwischen dem Siedlungsgebiet der Gemeinden Wettingen und Würenlos auch eingehalten wird; die Einhaltung ist mit geeigneten Massnahmen sicherzustellen – wie zum Beispiel durch Navigationspunkte (Waypoints) definierte Streckenverläufe.

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