Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Regierung legt Detailregelungen zur geleiteten Schule fest :
Neue Verordnung zur geleiteten Schule

Mit dem dritten Paket der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, das Anfang 2006 in Kraft tritt, übernimmt der Kanton neu den Hauptanteil der Schulleitungslöhne. Der Regierungsrat hat nun in einer Verordnung zur geleiteten Schule die Detailregelungen zur Schulleitung und zum kantonalen Qualitätssicherungskonzept festgelegt.

Am 1. Januar 2006 wird das Gesetz III zur Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden in Kraft gesetzt, welches am 5. Juni 2005 vom aargauischen Stimmvolk gutgeheissen wurde. Damit werden die Löhne der Lehrpersonen der Volksschule und Kindergärten neu gemeinsam durch die Gemeinden und den Kanton finanziert. Das gleiche gilt für die Löhne der Schulleitungsmitglieder, die bisher durch die Gemeinden finanziert wurden. Damit übernimmt der Kanton neu auch im Bereich der Schulleitung eine wichtige Steuerungsfunktion.

In der neuen Verordnung zur geleiteten Schule werden die Eckwerte definiert, welche auf kantonaler Ebene für die Organisation der geleiteten Schule notwendig sind. Es geht dabei hauptsächlich um Regelungen für die Ressourcenzuteilung. So werden beispielsweise Pensenvorgaben und eine Frist für deren Einhaltung festgesetzt.

Bereits 2002 hat sich der Grosse Rat für eine grössere Autonomie der lokalen Schule ausgesprochen. Darunter fällt nebst der Einrichtung von Schulleitungen auch der Aufbau eines Qualitätssicherungssystems, das die kantonale Qualitätssicherung und das lokale Qualitätsmanagement umfasst. Die beiden Grundpfeiler der kantonalen Qualitätssicherung bilden das Inspektorat und die externe Schulevaluation, deren Organisation, Rechte und Aufgaben in der Verordnung zur geleiteten Schule festgehalten sind. Dabei wurde ein wichtiger Grundsatzentscheid gefällt, indem die beiden Funktionen bewusst entkoppelt werden und die externe Schulevaluation am Institut Wissen & Vermittlung der FH Aargau, der zukünftigen FH Nordwestschweiz, aufgebaut wird.

Informationen unter www.ag.ch/gat3 oder www.ag.ch/geleiteteschule.

  • Departement Bildung, Kultur und Sport