Hervorgehoben:Heilmittel-Abgabe
Wer Heilmittel abgibt, muss gemäss Heilmittel- und Betäubungsmittelverordnung über eine Bewilligung des Kantons verfügen und regelmässig kontrolliert werden. Darunter fallen neben Apotheken und Drogerien auch jene Arztpraxen, die Medikamente abgeben dürfen. Dies ist im Kanton Aargau den Arztpraxen nur dann erlaubt, wenn die Hin- oder Rückreise zur nächsten Apotheke mit dem öffentlichen Verkehr über eine Stunde dauert.