Reformen der Staatsleitung und Verwaltungsführung
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Regierungsrat hat Vernehmlassung eröffnet
Verbesserungen der politischen Planung und Steuerung sollen die staatsleitende Funktion des Grossen Rates und des Regierungsrates stärken. Das ist das zentrale Anliegen der Parlamentsreform und der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass der eingeschlagene Weg richtig ist und zu den angestrebten Zielen führt.
An der Sondersession vom 13./14. März 2001 hat der Grosse Rat die Leitsätze für die Parlamentsreform und für die Einführung der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV) beschlossen. Der Regierungsrat unterbreitet jetzt den Parteien, Verbänden und interessierten Organisationen die notwendigen Verfassungs- und Gesetzesänderungen zur Vernehmlassung.
Zwischen der Parlamentsreform und der Einführung der WOV besteht ein enger Zusammenhang. Beide Projekte enthalten Leitsätze zur wirkungsorientierten Planung und Steuerung von Aufgaben und Finanzen. Die Finanzkontrolle soll auf die neuen Führungsinstrumente ausgerichtet werden. Sie bildet das dritte Element der Vorlage.
Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WOV)
WOV ist die Neuausrichtung der Aufgaben und Instrumente von Parlament und Regierung. Die politische Steuerung soll sich auf die wesentlichen Entscheidungen (Staatsleitung, strategische Ebene) konzentrieren. Die Regelungsdichte soll verringert und die Ausführung auf operativer Ebene der Verwaltung überlassen werden. Regierungsrat und Verwaltung sollen mehr Handlungsspielraum erhalten, aber auch zusätzliche Verantwortung übernehmen, namentlich im finanziellen Bereich.
Parlamentsreform
Für den Grossen Rat sollen durch Verbesserungen der Organisation, der Instrumente, des Supports und der Infrastruktur die Voraussetzungen geschaffen werden, dass er auch unter Beibehaltung des Milizsystems in der Lage ist, seine Aufgaben wahrzunehmen. Im Vordergrund stehen eine neue Kommissionsstruktur, der Auftrag als neues Instrument des Grossen Rates und ein Parlamentsdienst für die Stabsaufgaben.
Finanzkontrolle
Die Stellung der Finanzkontrolle soll gestärkt und ihre Unabhängigkeit ausgebaut werden. Umgesetzt werden soll dies mit dem neuen Gesetz über die Finanzkontrolle (GFK). Die Finanzkontrolle wird auch mit dem neuen Gesetz ein gemeinsames Kontrollorgan für den Grossen Rat und den Regierungsrat bleiben.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen können auf der politischen und betrieblichen Ebene mittel- bis langfristig Effektivitäts- und Effizienzgewinne zugunsten von Gesellschaft und Wirtschaft erzielt werden. Die staatliche Tätigkeit kann flexibler auf die sich ändernden Bedürfnisse ausgerichtet werden. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass der eingeschlagene Weg richtig ist und zu den angestrebten Zielen führt.