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Reduktion der Mitgliederzahl des Grossen Rats :
Grosser Rat und Regierungsrat beantragen Abweisung der Beschwerde

In einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesgericht beantragen der Grosse Rat und der Regierungsrat die Abweisung der Beschwerde gegen die Revision des Grossratswahlgesetzes. Die Verfassungsänderung für die Verkleinerung des Grossen Rats tritt auf den 1. September 2004 in Kraft.

Der Grosse Rat hat entschieden, das bisherige Modell für die Sitzzuteilung an die Parteien (Bezirke pur) in den Grundzügen beizubehalten. Das Grossratswahlgesetz erfährt somit in dieser Hinsicht keine Änderungen. Deshalb geht es sowohl beim angefochtenen Beschluss des Grossen Rats wie auch bei der kommenden Volksabstimmung vom 26. September 2004 nicht um die Verkleinerung des Grossen Rats. Die mit der Revision des Grossratswahlgesetzes und des Geschäftsverkehrsgesetzes vorgenommenen Änderungen wie der Wechsel vom Listen- zum Kandidatenstimmensystem, die neue Regelung der Restmandatsverteilung, das Verbot des vorgedruckten Kumulierens und die Anpassung der Quoren sind inhaltlich nicht bestritten. Deshalb liegen weder Gründe für eine Aufhebung des Grossratsbeschlusses noch für eine Prüfung der Verfassungsmässigkeit dieser Bestimmungen oder gar die Aussetzung der Volksabstimmung vor.

Inkraftsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen per 1.9.2004

Die Verkleinerung des Grossen Rats wurde mit der Annahme der Verfassungsänderung in der Volksabstimmung vom 18. Mai 2003 beschlossen. In den Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlagen vom 26. September 2004 wird darauf hingewiesen, dass die Verkleinerung des Grossen Rats unabhängig vom Ausgang dieser Volksabstimmung umgesetzt werden kann. Der Regierungsrat hat deshalb die neuen Verfassungsbestimmungen auf den 1. September 2004 in Kraft gesetzt. Massgebend für diesen Entscheid war auch die Notwendigkeit, den Parteien und den für die Durchführung der Wahl zuständigen Stellen genügend Vorbereitungszeit einzuräumen.

Neue Verteilung der Mandate

Für die Verteilung der Grossratsmandate auf die Bezirke ist die kantonale Bevölkerungsstatistik massgebend. Aufgrund der neusten Zahlen erhält der Bezirk Bremgarten ein zusätzliches Mandat. Hingegen wird dem Bezirk Laufenburg ein Mandat weniger zugeteilt. Die übrigen Änderungen bei der Mandatszuteilung sind auf die Reduktion der Mitgliederzahl des Grossen Rats zurück zu führen. Die detaillierten Berechnungen können der Beilage entnommen werden.

Im Bezirk Laufenburg erhöht sich durch den Mandatsverlust der Anteil der für einen Sitz notwendigen Stimmen (natürliches Quorum) auf 14.3%.

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