Rechnung 2014 der Gemeinde Wohlen mit Auflagen genehmigt
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Der Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel der Rechnung 2014 muss ergänzt werden
Der Regierungsrat hat die Rechnung 2014 der Einwohnergemeinde Wohlen mit Auflagen genehmigt. Der Einwohnerrat hatte diese im vergangenen Jahr zweimal zurückgewiesen. Die Auflage betrifft den Anhang zur Rechnung: Der Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel muss ergänzt werden mit Eventualguthaben gegenüber weiteren Gemeinderatsmitgliedern und einer Eventualverbindlichkeit gegenüber dem Gemeindeammann.
Im Zusammenhang mit den Vorkommnissen rund um den Gemeindeammann von Wohlen laufen verschiedene Verfahren. Neben der vom Regierungsrat angeordneten Administrativuntersuchung (zur Abklärung des Sachverhalts bezüglich aufsichtsrechtlich relevanter Vorgänge) hat ein Einwohnerrat beim Kanton eine Aufsichtsanzeige gegen den Gemeinderat Wohlen eingereicht. Federführend bei diesen Verfahren ist der Rechtsdienst des Regierungsrats. Das Verfahren bezüglich Rechnungsgenehmigung wurde vom Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) durchgeführt. Die Abklärungen des DVI erfolgten (abgesehen von einer Koordination der Prüfungshandlungen) unabhängig von den restlichen Verfahren.
Unvollständiger Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel
Bei den Prüfungshandlungen vor Ort wurden u.a. auch die interne Kontrolle und die Unterschriftsberechtigungen geprüft. Die Prüfungen ergaben neben dem unvollständigen Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel auch einen zahlenmässigen Korrekturbedarf. Dieser ist betragsmässig von untergeordneter Bedeutung. Der Gemeinderat hat diese Korrekturen mit dem Rechnungsabschluss 2015 bereits umgesetzt. Der Gemeinderat hat auch die Auflage, wonach ein Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem vorzusehen sei, bereits in die Wege geleitet. Einzig der Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel ist noch unvollständig. Dieser muss alle bekannten Eventualverpflichtungen und -guthaben der Gemeinde enthalten. Im Rahmen der Administrativuntersuchung sind Fragen zu möglichen Eventualguthaben gegenüber anderen Gemeinderatsmitgliedern und eine Forderung des Gemeindeammanns gegenüber der Gemeinde (Eventualverpflichtung) aufgetaucht.
Zu hohe Pensionskassenbeiträge als Auslöser
Im Rahmen der Rechnungsauflage im Juni 2015 war bekannt geworden, dass sich der Gemeindeammann zu hohe Pensionskassenbeiträge habe auszahlen lassen. Auf Antrag der Finanzkommission hat der Einwohnerrat die Rechnung am 22. Juni 2015 zurückgewiesen. Im Rahmen einer vertieften Rechnungsprüfung durch Finanzkommission und externen Bilanzprüfer wurde festgestellt, dass sowohl das Delegationsreglement wie auch das Reglement zur Regelung des Anstellungsverhältnisses des Gemeindeammanns nicht in allen Belangen korrekt angewendet worden seien. Auf Antrag der Finanzkommission hat der Einwohnerrat am 21. September 2015 die Rechnung zum zweiten Mal zurückgewiesen.