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Raserdelikte 2014: Deutlicher Rückgang im Kanton Aargau

Die Staatsanwaltschaft Aargau hat im Jahr 2014 gegen 17 Personen Verfahren wegen Raserdelikten eröffnet. Dies sind deutlich weniger als im Vorjahr. Über die Hälfte der Beschuldigten ist zwischen 18 und 25 Jahre alt.

Seit der Einführung der "Via sicura"-Richtlinien am 1. Januar 2013 gilt seit nunmehr zwei Jahren als Raser, wer in einer 30-er-Zone mindestens 40 km/h zu schnell fährt, die Höchstgeschwindigkeit innerorts (50 km/h) um mindestens 50 km/h, ausserorts (80 km/h) um mindesten 60 km/h und auf der Autobahn um mindestens 80 km/h überschreitet. Allein im ersten Halbjahr nach Einführung der neuen Bestimmungen hatte die Staatsanwaltschaft Aargau gegen 19 Personen ein Verfahren wegen Raserdelikten eröffnet. Insgesamt waren es im Jahr 2013 deren 31, davon 23 Strafverfahren wegen "reiner" Raserdelikte und acht weitere wegen vorsätzlicher Verletzung elementarer Verkehrsregeln durch anderweitige skrupellose Fahrweise.

Die meisten Raser ausserorts

Im Vergleich zum Vorjahr ging 2014 im Kanton Aargau die Zahl der eröffneten Verfahren deutlich zurück: 2014 waren es deren 17, fast um die Hälfte weniger als 2013. Allen Beschuldigten drohen Freiheitsstrafen zwischen einem und vier Jahren. In allen 17 Fällen handelte es sich um besonders krasse Missachtungen der Höchstgeschwindigkeit. 10 der 17 Beschuldigten wurden von der Kantonspolizei Aargau ausserorts gestoppt. Innerorts waren es deren fünf, auf der Autobahn zwei. Die krasseste Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit beging ein 21-jähriger Schweizer, der innerorts mit 132 km/h unterwegs war.

13 Fahrzeuge beschlagnahmt

Unter den 17 Beschuldigten befinden sich 11 Schweizer, zwei Deutsche, zwei Italiener, ein Portugiese und ein Mazedonier. Mit Ausnahme eines Deutschen haben alle Beschuldigten Wohnsitz in der Schweiz. Über die Hälfte der Beschuldigten ist zwischen 18 und 25 Jahre alt. Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft Aargau im Jahr 2014 13 Fahrzeuge beschlagnahmt, davon zwei Motorräder. Die beiden Motorräder, sowie vier Autos wurden im Verlaufe der Strafuntersuchungen von der Staatsanwaltschaft wieder frei gegeben. Bei drei der vier vorübergehend beschlagnahmten Autos waren die Besitzer nicht die Beschuldigten, sondern Drittpersonen.

In neun Fällen Anklage erhoben

Von den 17 Verfahren, die im Verlaufe des Jahres 2014 eröffnet wurden, hat die Staatsanwaltschaft inzwischen in neun Fällen Anklage erhoben. Von diesen neun wiederum wurden vier Beschuldigte bereits rechtskräftig zu bedingten Freiheitsstrafen zwischen 17 und 24 Monaten verurteilt. In einem Fall ordnete das zuständige Gericht die Einziehung und Verwertung des Fahrzeuges an. In einem anderen Fall verkaufte der Beschuldigte sein Auto selber und überwies den Erlös der Gerichtskasse.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres