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Qualität der Hilfe und Pflege zu Hause :
Leistungserbringer müssen Nachweis erbringen

Nach den stationären Pflegeeinrichtungen sind die Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause an der Reihe: Die Leistungserbringer müssen sich über ihre Qualitäts- und Leistungsfähigkeit ausweisen.

Was bei den stationären Pflegeeinrichtungen seit 2008 am Laufen ist, wird nun 2009 auch für die Spitex-Organisationen Standard: Regierungsrätin Susanne Hochuli, Vorsteherin des Departements Gesundheit und Soziales (DGS), gab heute Nachmittag vor den Spitex-Organisationen den Startschuss für den Nachweis von Qualität und Leistungsfähigkeit. Dieser ist im Pflegegesetz angelegt und in der Pflegeverordnung im Detail geregelt. Die für die Qualitätssicherung selbst verantwortlichen Leistungserbringer sind dabei verpflichtet, sich über ihre Fähigkeiten auszuweisen. Instrument dafür ist das Qualitätsreporting, auf dessen Grundlage der Kanton die Selbstbewertungen überprüfen kann. Dabei arbeitet das DGS mit dem Kompetenzzentrum für Qualitätsmanagement der Berner Fachhochschule zusammen. Zudem begleitet eine paritätisch zusammengesetzte Steuerungsgruppe das Qualitätsreporting und die entsprechenden Audits.

  • Departement Gesundheit und Soziales