Präsidium des Bankrats der Aargauischen Kantonalbank
Die Wahlkompetenz des Grossen Rats ermöglicht ihm, einen andern Kandidaten zum AKB-Präsidenten zu wählen als vom Regierungsrat vorgeschlagen. Zu diesem Fazit kommt eine Rechtsauskunft des Rechtsdiensts des Regierungsrats. Der Grosse Rat müsste aber garantieren, dass die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllt sind. Bei einem abweichenden Wahlvorschlag muss der Regierungsrat wenn möglich Stellung nehmen können. Die SP-Fraktion schlägt Jörg Stumpf als Bankratspräsidenten vor.
Das Büro des Grossen Rats beauftragte den Rechtsdienst des Regierungsrats am 13. März, zur folgenden Frage Stellung zu nehmen: "Ist der Grosse Rat an den Antrag des Regierungsrats gebunden oder darf er auch Personen wählen, die der Regierungsrat nicht nominiert hat?" Der Rechtsdienst kommt zum Schluss, dass für den Grossen Rat rechtlich die Möglichkeit besteht, einen vom Antrag des Regierungsrats abweichende Kandidaten-Wahl zu treffen. Dem Regierungsrat sollte vorgängig Gelegenheit gegeben werden, zum abweichenden Vorschlag Stellung zu nehmen. Folgende wichtige Wahlvoraussetzungen müssen erfüllt werden: einwandfreie Geschäftstätigkeit, guter Ruf sowie erforderliche Kenntnisse. Unvereinbarkeiten und Konkurrenzverbot sind zu beachten.
SP-Fraktion nominiert Jörg Stumpf als Kandidaten
Mit Zuschrift vom 22. März 2012 unterbreitet die SP-Fraktion dem Büro des Grossen Rats die zusätzliche Kandidatur von Jörg Stumpf, gegenwärtiger Vizepräsident des Bankrats, Obersiggenthal.
Weiteres Vorgehen
Das Büro des Grossen Rats hat heute Nachmittag die rechtliche Beurteilung des Rechtsdiensts des Regierungsrats gewürdigt und beschlossen, die neue Kandidatur Stumpf dem Regierungsrat zur Stellungnahme zu unterbreiten. Das Büro des Grossen Rats entscheidet erst dann über das weitere Vorgehen, wenn die regierungsrätliche Stellungnahme vorliegt. Die Wahl des Präsidiums des Bankrats ist für die Sitzung vom 8. Mai im Grossen Rat traktandiert.