Präsidien der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht gewählt
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Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht werden neu organisiert
Der Regierungsrat hat die Präsidentinnen und Präsidenten der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht gewählt. Ihre Amtsdauer beginnt am 1. Januar 2013 und dauert vier Jahre.
Das neue Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) schreibt ab 1. Januar 2013 eine Neuorganisation der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht vor. Die Bezirksämter, welche bisher diese Aufgaben wahrgenommen haben, bestehen nur noch bis Ende 2012. Ab 1. Januar 2013 werden die Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht als eigenständige Behörden administrativ den Bezirksgerichten angegliedert.
Der Regierungsrat hat die Präsidentinnen und Präsidenten der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht für die Amtsdauer vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2016 wie folgt gewählt:
Bezirk Aarau:
- lic. iur. Philippe Geysel, Hirschthal
Bezirk Baden:
- lic. iur. Chérinne Derbala, Neuenhof
- lic. iur. Monica Garcia, Gebenstorf
Bezirke Bremgarten und Muri:
- Heinz Widmer, Sarmenstorf
Bezirk Brugg:
- lic. iur. Louisa Springer-Zäch, Widen
Bezirke Lenzburg und Kulm:
- René Schärli, Rupperswil
Bezirke Rheinfelden, Laufenburg und Zurzach:
- lic. iur. Domenico Giglio, Fürsprecher, Oeschgen
Bezirk Zofingen:
- lic. iur. Sandra Baumann, Rechtsanwältin, Baden
Für Streitigkeiten aus der Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen ist laut Gerichtsorganisationsgesetz eine paritätisch zusammengesetzte Schlichtungsbehörde vorgeschrieben ("Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht"), welche aus dem Präsidenten oder der Präsidentin sowie Vertretungen der Mieter- und Vermieterorganisationen besteht. Die Schlichtungsbehörde erteilt Auskünfte, ist zuständig für die Schlichtung von Streitigkeiten aus der Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen und kann Entscheide fällen.