Potenzial für Windenergie in den Richtplan aufnehmen
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Behördenvernehmlassung gestartet
Windkraftanlagen sollen nur dort erstellt werden, wo das Windpotenzial überhaupt eine ausreichende Effizienz gewährleistet. Mit einer Vororientierung im Richtplan sollen nun jene Flächen im Kanton Aargau festgelegt werden, auf welchen ein Potenzial für die Nutzung der Windkraft vorhanden ist.
Seit dem 1. Mai 2008 können Produzierende von erneuerbarem Strom aus Wasserkraft, Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie Abfällen aus Biomasse ihre Anlagen beim Bund für die kostendeckende Einspeisevergütung anmelden. An verschiedenen Standorten im Kanton Aargau und im unmittelbar angrenzenden Raum wurden deshalb in den vergangenen Monaten Windmessungen durchgeführt. Aufgrund dieser Messungen wurde nun das Potenzial für Windkraftanlagen ausgewertet. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass in naher Zukunft verschiedene Baugesuche zur Erstellung von Windkraftanlagen im Kanton Aargau eingereicht werden.
Vor diesem Hintergrund sollen im Richtplan jene Flächen festgelegt werden, auf welchen das Windpotenzial überhaupt eine ausreichende Effizienz gewährleistet. Anlagen über 10 kW Nennleistung sollen nur bei einem Windpotenzial ab 4.5 m/s in Frage kommen und einer Interessenabwägung unterworfen werden.
Zu dieser Vororientierung im Richtplan läuft bis zum 6. März 2009 eine Behördenvernehmlassung bei den Gemeinden. Die endgültigen Bestimmungen für Windkraftanlagen werden später in einem ordentlichen Verfahren nach einer breiten Mitwirkung im Richtplan festgesetzt. Dieser Entscheid wird dann beim Grossen Rat liegen.