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Positives Echo auf MAR-Umsetzung im Aargau :
Anerkennung aargauischen Gymnasien durch die Schweizerische Maturitätskommission

Die schweizerische Maturitätskommission hat die neuen Grundlagen der aargauischen Gymnasien positiv beurteilt und die formelle Anerkennung erteilt. Besonders hervorgehoben werden die Anstrengungen im Bereich der Akzentfächer und des Projektunterrichtes.

Seit 1995 besteht mit dem vom Bundesrat und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) beschlossenen Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) eine neue Grund-lage für die schweizerischen Gymnasien. Im Kanton Aargau wurden die Vorgaben des MAR unter Einbezug der Schulen von der Projektleitung MAR in einer eigenständigen Art und Weise umgesetzt und vom Grossen Rat gutgeheissen. Im August 1999 konnte fristgerecht an den sechs aargauischen Gymnasien der Unterricht auf der Basis der neuen Strukturen begonnen werden.

Lob für offenen und innovativen Geist

Das Erziehungsdepartement des Kantons Aargau hat auf das Gesuch um Anerkennung der Maturitätsausweise an die Schweizerische Maturitätskommission eine positive Antwort erhalten: "Die Kommission nimmt mit Genugtuung Kenntnis vom vorgelegten Projekt und beglückwünscht alle Beteiligten zum offenen und innovativen Geist, mit dem es im Sinne des MAR erarbeitet wurde. Die Kommission beurteilt das Gesuch für diese Schulen grundsätzlich positiv. Es entspricht im wesentlichen den Bestimmungen des MAR." Besonders hervorgehoben hat die Kommission in ihrem Brief die Anstrengungen im Bereich der Akzentfächer, die in der 1. und 2. Klasse geführt werden, und im Bereich des Projektunterrichtes in der 3. Klasse. Kritisch kommentiert die Kommission die Regelung, dass als zweites Prüfungsfach an der Matur neben Französisch beziehungsweise Italienisch auch Englisch oder Griechisch zugelassen wird. Die Projektleitung MAR wird der Schweizerischen Maturitätskommission beantragen, diese Re-gelung mindestens als Schulversuch zu bewilligen.

Anerkennung ab dem Jahr 2003

Die Anerkennung der Maturitätszeugnisse, die der Kanton Aargau an den aargauischen Mittelschulen entsprechend der Maturitätsanerkennungsregelung ab dem Jahr 2003 ausstellen wird, erfolgt über die Schweizerische Maturitätskommission (SMK). Diese Anerkennung ist notwendig, damit den Maturandinnen und Maturanden der ungehinderte Zugang zu den schweizerischen Universitäten und den beiden Technischen Hochschulen ermöglicht wird. Für die jetzt erfolgte formelle Anerkennung waren der SMK folgende Punkte wichtig: Der gymnasiale Unterricht über vier Jahre, eine Abkehr von den typennahen Modellen, das Angebot an Wahlfächern und der Zeitpunkt der Wahl der Schwerpunktfächer, der nicht zu früh sein sollte. Das Verfahren für die materielle Anerkennung erfordert eine intensivere Prüfung, die mit Schulbesuchen verbunden ist, und wird im Jahr 2002 durchgeführt.

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