Positive Stellungnahme zur Projektänderung der Umfahrung Mellingen
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Angepasster Abschnitt 1 erfüllt die Empfehlungen der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK)
Im Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zur Umfahrung Mellingen vom 13. Februar 2015 wurden zwei Projektanpassungen empfohlen, die eine Verbesserung des von einer breiten Bevölkerungsmehrheit getragenen Strassenbauprojekts bewirken sollen. Dieser Empfehlung kam das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) mit einer Projektänderung nach und bat die ENHK um eine Stellungnahme. Die nun vorliegende Stellungnahme der ENHK beurteilt die Projektänderung positiv.
Die Projektänderung des Abschnitts 1 der Umfahrung Mellingen beinhaltet eine Verschiebung der neuen Kantonsstrasse um bis zu 7,5 Meter vom Fuss des Gruemethügels in das benachbarte Landwirtschaftsland sowie die transparentere Gestaltung der Brückenbrüstung durch einen aufgesetzten Leitholm. Die Projektänderung ist nicht mit Mehrkosten verbunden. Vom 4. Januar bis 2. Februar 2016 fand die öffentliche Auflage der Projektänderung statt.
In ihrer Stellungnahme stellt die ENHK nun fest, dass mit der neuen Linienführung die im Gutachten vom 13. Februar 2015 bemängelte schwere Beeinträchtigung des BLN-Objekts 1305 "Reusslandschaft" im Bereich des geologisch wertvollen Gruemethügels entfällt. Weiter wird festgestellt, dass mit der Reduktion der Brüstungshöhe und dem Aufsetzen eines Leitholms die landschaftlichen Auswirkungen der Brücke leicht verringert werden. Die Brücke stellt weiterhin eine leichte Beeinträchtigung der Schutzziele des BLN-Objekts 1305 (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung) sowie der das ISOS-Objekt Mellingen (Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung) umgebenden Frei- und Grünräume dar.
Gesamthaft kommt die ENHK zum Schluss, dass das geänderte Projekt zum Abschnitt 1 der Umfahrung Mellingen nur noch eine leichte Beeinträchtigung der beiden Schutzobjekte von nationaler Bedeutung darstellt. In Bezug auf das ISOS-Objekt Mellingen beeinträchtigt es zwar die Umgebungszone II leicht, ist aber gesamthaft mit der Umsetzung der flankierenden Massnahmen zur Entlastung der Altstadt vom Durchgangsverkehr als deutliche Aufwertung des historischen Ortsbilds zu werten.
Das BVU behandelt nun die gegen die Projektänderung eingegangenen zwei Einwendungen einer Privatperson sowie des Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) und des World Wide Fund for Nature (WWF).