Polizeiliche Sicherheit ist eine staatliche Kernaufgabe
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Gesamtbericht zum Projekt "Horizont 2003"
Die umfassende Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist im Aargau aufgrund der knappen Bestände der Polizeikorps nur beschränkt möglich. Dem Grossen Rat werden Massnahmen vorgeschlagen, um die Kräfte der Kantonspolizei zu konzentrieren und die Gemeindepolizeien zu regionalisieren.
Die Vermittlung von polizeilicher Sicherheit stellt eine staatliche Kernaufgabe dar. Dafür braucht es aber eine gut organisierte und ausgerüstete Polizei. Im Kanton Aargau sind die Bestände der Polizeikorps knapp. Mit der Verhältniszahl zwischen Kantonspolizei und Bevölkerung von rund 1:1000 belegt die Kantonspolizei Aargau gesamtschweizerisch den Schlussrang. Es sind deshalb Massnahmen zu treffen, die es der Kantonspolizei erlauben, ihre Kräfte auf den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit zu konzentrieren.
Die Gemeinden sind gemäss kantonaler Rechtsordnung verantwortlich für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit auf dem Gemeindegebiet. Dies entspricht aber nicht der Realität: In 81 der insgesamt 232 Aargauer Gemeinden sind 180 Gemeindepolizistinnen und -polizisten beschäftigt, davon 45 im Teil-amt. In 9 Gemeinden bestehen organisierte Gemeindepolizeikorps mit einem Bestand von mindestens fünf vollamtlichen Beamtinnen und Beamten. In 151 Gemeinden ohne Gemeindepolizei muss die lokale Sicherheit ganz oder teilweise durch die Kantonspolizei gewährleistet werden.
Vor diesem Hintergrund muss die polizeiliche Präsenz im Kanton neu definiert werden. Die Kantonspolizei soll sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Dazu gehören die Bekämpfung der Kriminalität, die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung bei Grossereignissen, die Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf Autobahnen sowie auf Hauptstrassen, der rasche Einsatz bei Notrufen, der präventive Staatsschutz, die Führungsfunktion in Sicherheitsfragen und die Unterstützung der Behörden.
Die lokale Sicherheit hingegen muss durch ortskundige Organe gewährleistet werden. Dazu sollen die Gemeinden flächendeckende Gemeindepolizeien schaffen. Um die operativ notwendige Mindestkorpsgrösse zu gewährleisten, sollen sie sich, soweit nötig, zu Verbünden zusammen schliessen und Regionalpolizeien bilden. In Ausnahmefällen, bei denen der Aufbau eigener Strukturen nicht zweckmässig ist, kann die Kantonspolizei im Rahmen von zu vergütenden Leistungsaufträgen, die Aufgabe der lokalen Sicherheit mit zusätzlichem Personal übernehmen.
Die Bedeutung der kantonalen Polizeiposten wird auf Grund der modernen Kommunikationsmittel sowie der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung weiter zurückgehen. Dies erlaubt eine Konzentration auf deutlich weniger Posten. Im Gegenzug muss jedoch die mobile Präsenz in Form von Patrouillen ausgebaut werden, um verlässliche Einsatzzeiten überall im Kanton garantieren zu können, sowie die Sicherheit auf den grossen Verkehrsachsen zu gewährleisten.