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Planungsauftrag für allfälligen Unterstützungseinsatz der Regionalen Führungsorgane ist in Vorbereitung

Die Situation bei der Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden bleibt angespannt, wobei die im Sommer beschlossenen Zusatzmassnahmen im Moment ausreichen, um die aktuellen Herausforderungen bewältigen zu können. Um für eine allfällige Ausserordentliche Lage gewappnet zu sein, werden die Regionalen Führungsorgane (RFO) vom Kantonalen Führungsstab (KFS) einen Planungsauftrag für einen allfälligen Unterstützungseinsatz erhalten.

Die im Juli 2015 vom Regierungsrat beschlossenen Zusatzmassnahmen (temporäre mobile Unterkünfte, Öffnung von Geschützten Operationsstellen in den Spitälern und so weiter) reichen zurzeit aus, um die immer noch steigende Zahl von Asylsuchenden im Aargau unterbringen und betreuen zu können. Bei Bedarf kann auf diese Weise ein zusätzliches Kontingent von bis rund 1'000 Plätzen über die ordentliche Kapazität (rund 2'000 Plätze) hinaus bereitgestellt werden. Dies vor dem Hintergrund, dass die Zuweisungen des Bundes an den Kanton weiter zunehmen.

Organisatorisch, personell, strukturell vorbereiten

Der Regierungsrat hat sich mit Blick auf einen allfälligen verstärkten Zustrom von Asylsuchenden mit verschiedenen Szenarien befasst. Dies insbesondere für den Fall, dass sich die Situation – wie das in einigen unserer Nachbarländer zu beobachten war – rasch und markant verändern sollte. Im Sinn einer Eventualplanung werden aus diesem Grund vom KFS verschiedene Vorbereitungen für eine allfällige Ausserordentliche Lage getroffen. Dazu gehört unter anderem eine Bestandsaufnahme von Infrastruktureinrichtungen, die bei einem überraschend auftretenden massiven Zustrom von Asylsuchenden zeitgerecht in Betrieb genommen werden könnten. Der KFS macht sich zudem Überlegungen, wie eine solche Situation organisatorisch, personell und strukturell bewältigt werden könnte.

In diese Eventualplanung werden auch die Regionalen Führungsorgane (RFO) einbezogen. Sie werden in den kommenden Tagen vorsorglich und vorausschauend einen Planungsauftrag für einen allfälligen Unterstützungseinsatz zugunsten des Kantonalen Sozialdienstes im Bereich der Unterbringung und Betreuung erhalten.

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