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Planung für Halbanschluss Spreitenbach schreitet voran :
Ausführungsprojekt und Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) dritte Stufe in Arbeit

Seit Anfang dieses Jahres erarbeitet das Baudepartement das Ausführungsprojekt für den A1-Halbanschluss Spreitenbach mit dem Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) 3. Stufe. Die Genehmigung des Generellen Projekts mit dem UVB 2. Stufe durch den Bundesrat wird in nächster Zeit erwartet.

Im Herbst 2003 wurde das Generelle Projekt für den A1-Halbanschluss Spreitenbach mit dem Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) 2. Stufe beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) zur Genehmigung durch den Bundesrat eingereicht. In der Zwischenzeit hat das ASTRA die Ämterkonsultation auf Stufe Bund durchgeführt, die Genehmigung durch den Bundesrat ist in Vorbereitung und wird in absehbarer Zeit erwartet.

Parallel dazu nahm das Baudepartement des Kantons Aargau zu Beginn dieses Jahres das Ausführungsprojekt mit dem UVB 3. Stufe in Angriff. Darin werden neue Erkenntnisse wie die jüngsten Entwicklungen auf dem Gemeindegebiet von Spreitenbach mit veränderten Prognose-Verkehrszahlen berücksichtigt. In die Überlegungen einbezogen wird ebenfalls die Situation im Bereich des öffentlichen Verkehrs mit den Plänen für eine Stadtbahn im Limmattal. All diese Entwicklungen wirken sich über das eigentliche Anschlussbauwerk hinaus auch auf das Gemeindestrassennetz bis zur Landstrasse K274 aus. Das Projekt Halbanschluss Spreitenbach muss zudem mit dem Projekt Gesamterneuerung A1 zeitlich koordiniert werden.

Das Ausführungsprojekt mit dem UVB 3. Stufe soll bis Herbst 2004 beim Bund eingereicht werden. Die öffentliche Auflage durch den Bund zur Mitwirkung der Betroffenen und der Verbände (u.a. der Gemeinden Spreitenbach, Killwangen, Neuenhof und Würenlos) ist für Ende 2004 geplant. Parallel dazu werden die Finanzierungsfragen, insbesondere die Kostenteilung zwischen Bund, Kanton und den betroffenen Gemeinden, behandelt.

Der Zeitpunkt für den Baubeginn des Halbanschlusses, vorgesehen im Jahr 2006, ist noch von den ausstehenden Genehmigungsverfahren und der Finanzierung abhängig.

  • Staatskanzlei