Pflanzverbot wegen Feuerbrand
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Vorbeugende Bekämpfungsstrategie für den Aargau
Das Verschleppungsrisiko von Feuerbrand muss möglichst gering gehalten werden. Aus diesem Grund setzt der Regierungsrat ab dem 1. Mai 2004 ein Pflanzverbot für die Feuerbrandanfälligen Zierpflanzen Chaenomeles, Eriobotrya, Mespilus und Pyracantha in Kraft. Für den stark anfälligen Weissdorn wird eine Schutzobjektstrategie eingeführt.
Die Fachstelle Pflanzenschutz hat nach Rücksprache mit der Task Force Feuerbrand ein neues, vorbeugendes Bekämpfungskonzept für den Kanton Aargau erarbeitet. Im Zentrum steht ein Anbau- und Pflanzverbot für anfällige Wirtspflanzen ohne besondere ökologische Bedeutung für Flora und Fauna. Dazu zählen Chaenomeles Lindl. (Feuerbusch, Scheinquitte, Japanische Quitte), Eriobotrya Lindl. (Wollmispel), Mespilus L. (Mispel) und Pyracantha Roem. (Feuerdorn). Diese Zierpflanzen dürfen gemäss Beschluss des Regierungsrates ab dem 01. Mai 2004 nicht mehr neu gepflanzt werden. Mit dieser vorsorglichen Massnahme wird das Feuerbrand-Ansteckungspotential zum Schutz des Landschaftsbildes gesenkt und das Befallsrisiko für die einheimische Flora reduziert. Bestehende Anlagen und Pflanzen müssen nicht vorsorglich gerodet werden. Die Produktion dieser Pflanzen wurde vom Regierungsrat bereits per 01. August 2003 verboten.
Für den auf Feuerbrand stark anfälligen Crataegus L. (Weissdorn) wird neu eine Schutzobjekt-Strategie eingeführt. Rund 140 Objekte wie Baumschulen, Kernobstanlagen oder wertvolle Hochstammbestände wurden von den Gemeinden ermittelt. Diese werden vom Kanton geprüft und ab Juni 2004 gezielt publiziert. Besitzerinnen und Besitzer von anerkannten Schutzobjekten verpflichten sich, ihr Objekt und dessen Umkreis von 250 Meter mindestens zweimal jährlich auf Feuerbrandbefall zu kontrollieren. In der Folge profitieren Sie von der Durchsetzung des Anpflanzverbotes für Crataegus L. (Weissdorn) im Umkreis von 500 Meter des Objektes. Zusätzlich wird die Umgebungskontrolle intensiviert und die Bekämpfungs-Priorität bei Befall in der direkten Umgebung gewährleistet.
Farbiges Merkblatt
Für die praktische Umsetzung dieser präventiven Bekämpfungsmassnahme wurde ein übersichtliches Merkblatt "Feuerbrand: Wirtspflanzenverbote" erarbeitet. Dieses kann gratis im "grünen" Fachhandel, bei der Gemeinde oder direkt bei der Kantonalen Fachstelle Pflanzenschutz, Liebegg, 5722 Gränichen, bezogen werden (Tel 062/855 86 84; email: matthias.mueller@ag.ch).
Weitere Informationen zum Thema Feuerbrand erhalten Sie unter www.feuerbrand-ag.ch