Personalgesetz zum zweiten Mal im Grossen Rat
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Regierungsrat legt den Entwurf zur 2. Lesung des Personalgesetzes vor
Der Grosse Rat stimmte im letzten Herbst ohne Gegenstimme dem neuen Personalgesetz in erster Lesung zu, überwies aber einige Prüfungsaufträge. Im geänderten Entwurf kommt der Regierungsrat den Anliegen des Grossen Rates weitgehend entgegen.
Am 16. Februar hat der Aargauer Regierungsrat die Vorlage zu einem Gesetz über die Grundzüge des Personalrechts, kurz Personalgesetz, zu Handen der 2. Beratung im Grossen Rat verabschiedet.
Bei der ersten Lesung im Oktober 1999 überwies der Grosse Rat mehrere Prüfungsaufträge, die zu redaktionellen und inhaltlichen Änderungen führten. Die Regierung hat die formulierten personalpolitischen Anliegen weitgehend in die Gesetzesvorlage aufgenommen. Unter anderem schliesst sich der Regierungsrat der vom Grossen Rat vorgeschlagenen Weiterbildungspflicht an. Sie wird nun als Teilaspekt der Sorgfalts- und Interessenwahrungspflicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geregelt.
Keine verschärfte Haftung der Mitarbeitenden
>In Bezug auf die Haftungsfrage der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hält der Regierungsrat an der bestehenden, bewährten Regelung fest. Der Grosse Rat entschied sich für die OR-Regelung und damit eine Personalhaftung, die sich auf jegliches Verschulden, auch auf leichte Fahrlässigkeit ausdehnt. Eine Verschärfung der Haftung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erachtet der Regierungsrat personalpolitisch, aber auch aus vollzugsspezifischen Gründen für problematisch. Die strenge Haftung steht im Widerspruch mit einem der Grundanliegen des New Public Management, wonach Verantwortung vermehrt nach unten delegiert wird. Mit einer Verschärfung der Haftung wird die Eigenverantwortung aber risikoreicher. Daher soll sich die Haftung auf absichtlich oder grobfahrlässig zugefügten Schaden beschränken.
Im Weitern wurde das Verhältnis zwischen interner Schlichtungskommission und externer Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen geklärt. Um in Streitfällen aus dem Gleichstellungsgesetz Doppelspurigkeiten zu vermeiden, wird die Zuständigkeit für öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse des Kantons der internen Schlichtungskommission übertragen. Streitigkeiten bei Arbeitsverhältnissen der Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlicher Körperschaften, die nicht dem Personalgesetz unterstellt sind, bleiben weiterhin in der Zuständigkeit der Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen.
Das Personalgesetz sollte noch im Mai im Grossen Rat beraten werden, damit es im Herbst dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden kann. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. April 2001 vorgesehen.