PCB in öffentlichen Gebäuden des Kantons Aargau
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Untersuchungsergebnisse des Kantonalen Laboratoriums
Vierzig Prozent der untersuchten Fugendichtungen (aus dem Zeitraum 1955-75) aus öffentlichen Gebäuden des Kantons Aargau enthalten PCB. In drei Fällen soll nun abgeklärt werden, ob ein gesundheitliches Risiko besteht. Ansonsten sollen die PCB-haltigen Fugendichtungen im Rahmen der nächsten Sanierungsarbeiten fachmännisch ersetzt und umweltgerecht entsorgt werden.
Das Kantonale Laboratorium hat im Januar 2001 über die Gefahren, welche von PCB (polychlorierte Biphenyle) in Fugendichtungen ausgehen, erstmals informiert. Im Rahmen einer gesamtschweizerisch koordinierten Kampagne untersuchte das Kantonale Laboratorium Aargau öffentliche Gebäude, bei denen die Fugendichtungen aus den Jahren 1955-75 stammten. Zwischenzeitlich liegen die Ergebnisse vor.
Resultate
Knapp die Hälfte der untersuchten Gebäude sind im Besitze des Kantons, die übrigen im Besitze der Gemeinden. Rund 40 % der 51 untersuchten Fugendichtungen enthielten PCB. Währenddem nahezu jede zweite Aussenfuge PCB enthielt, lag der PCB-Anteil bei den Innenfugen mit einem Drittel deutlich tiefer. PCB-haltige Fugendichtungen findet man in allen Regionen des Kantons Aargau.
Gesundheitsgefährdung durch die Innenraumbelastung?
Aus gesundheitlicher Sicht sind primär Fugendichtungen mit Innenraumkontakt von Bedeutung, da PCB aus der Fugendichtmasse in die Luft ausgasen kann. Für die Innenraumbelastung sind die exponierte Fugenfläche und der PCB-Gehalt in den Fugendichtungen wesentlich. Der PCB-Gehalt kann gering aber auch recht hoch sein (bis zu 30%). Eine Gefahrenbeurteilung ist erst bei PCB-Gehalten über 1% erforderlich und falls sich die Personen während mehreren Stunden pro Tag im Raum aufhalten. Bei den untersuchten Objekten traf dies in drei Fällen zu. Basierend auf der "provisorischen Richtlinie" einer eidgenössischen Expertengruppe wurde dem Inhaber nahegelegt, Raumluftmessungen durchzuführen. Die bisherigen Messungen in anderen Kantonen haben gezeigt, dass der provisorisch festgelegte Richtwert von 6 ?g/m3 in der Regel nicht überschritten wird. Falls der Richtwert überschritten würde, wären Sanierungs-massnahmen einzuleiten. Die PCB-belasteten Objekte der kantonalen Verwaltung werden nach Abschluss der Raumluftmessungen bekanntgegeben.
Bauliche Sanierungen
Gemäss der oben erwähnten provisorischen Richtlinie sollen sämtliche Dichtungsfugen, die PCB enthalten, im Zuge der nächsten Instandhaltungs-, Erneuerungs- oder Abbrucharbeiten fachgerecht ersetzt und entsorgt werden. Beim Entfernen der Fugendichtmassen ist die direkte Berührung zu verhindern. Beim Anschleifen der Fugenkanten (Reinigungsprozess) ist die Entwicklung von Stäuben weitgehendst zu minimieren, das erodierte Material ist aufzufangen und umweltgerecht zu entsorgen. Dem Personenschutz ist dabei Rechnung zu tragen.
Was nun?
Die durchgeführte Kampagne deckt nur einen Teil der Objekte der öffentlichen Verwaltung ab und relevant könnten auch gewisse industriell-gewerbliche Bauten sein. Fugendichtmassen können zudem in den verschiedensten Bereichen vorkommen wie Beton-Dilatationsfugen, Betonelemente, Fenster- und Türeinfassungen oder Treppen-Wand-Kontakte. Bevor weitere Abklärungen durchgeführt werden, sollen die im kommenden Winter zu erwartenden definitiven Richtlinien der schweizerischen Expertengruppe abgewartet werden, welche die Untersuchungen sämtlicher Kantone sammelt und bewertet. Diese Expertengruppe hat unter anderem die Aufgabe, ein Konzept für das weitere Vorgehen in den Kantonen zu erarbeiten