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Ost-Umfahrung Aarau: Baubeginn steht bevor :
Vergabe-Entscheid des Regierungsrates rechtskräftig

Der Kanton Aargau rechnet damit, innert Monatsfrist mit den Bauarbeiten für die Ostumfahrung Aarau beginnen zu können. Dies wurde möglich, da die Beschwerde führende Aarauer Arbeitsgemeinschaft diese im Interesse der Stadt Aarau zurückgezogen hat.

Vier Arbeitsgemeinschaften (Arge) hatten sich für die Strassen- und Tunnelbauarbeiten des Loses A der Ostumfahrung Aarau, den sogenannten Sauerländertunnel, beworben. Nach einer Bewertung der Angebote nach den Kriterien Qualität und Erfahrung, Preis, Hilfsbrücke und Termine schwang eine aus sechs weitgehend aargauischen Firmen zusammengesetzte Arge, unter der Federführung der Firma Zschokke Locher, obenaus. Sie erhielt den Zuschlag, obschon die Aarauer Arbeitsgemeinschaft und ein weiterer Anbieter kostengünstiger offeriert hatten.

Die Aarauer Arbeitsgemeinschaft der Firmen Rothpletz, Lienhard + Cie AG, Valli AG und Zubler AG unterlagen nur ganz knapp. Dies, obwohl ihre Professionalität selbstverständlich feststand. Diese ist auch bei früheren Grossprojekten im Aargau, beispielsweise dem Bözbergtunnel, der Unterführung Gais oder dem Aargauerplatz in Aarau, bewiesen worden.

Das aargauische Submissionsdekret, das GATT-Übereinkommen und insbesondere das Bundesgesetz über den Binnenmarkt schreiben die generelle Gleichbehandlung aller Anbietenden vor. Ein Ermessensspielraum der Vergabestelle bei der Bewertung der Angebote besteht allerdings immer. Das Baudepartement räumt ein, dass im vorliegenden Fall sowohl für die technischen Lösungen als auch für das vorgeschlagene Baustellenkader der Aarauer Firmen günstigere Bewertungen möglich gewesen wären.

Die betroffene Aarauer Arbeitsgemeinschaft hat die Problematik mit dem Vorsteher des Baudepartements, Landammann Thomas Pfisterer, und seinen Mitarbeitern besprochen und konnte davon überzeugt werden, dass ihre Offerte als sehr gut eingestuft wurde. Laut Kantonsingenieur Urs Schuler sind die Fähigkeiten und Kapazitäten der drei Unternehmen unbestritten. Die Diskussion trug dazu bei, das Problembewusstsein aller Beteiligten zu stärken. Das Baudepartement sicherte zu, in künftigen Ausschreibungen die aus seiner Sicht zu beachtenden, besonderen Risiken der Bauobjekte bekanntzugeben. Weiter will es künftig im Rahmen der Akteneinsicht generell die Bewertung der eigenen und der obsiegenden Angebote schriftlich abgeben.

Im Interesse der Stadt Aarau bzw. des raschen Baubeginns hat die Aarauer Arbeitsgemeinschaft eingewilligt, die Beschwerde zurückzuziehen. Nach dem Rückzug der Beschwerde rechnen die Verantwortlichen des Kantons damit, mit den Bauarbeiten innert Monatsfrist beginnen zu können.

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