Ortschaften im Limmattal werden entlastet
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Der A1-Halbanschluss Spreitenbach ist zweckmässig
Die vom Bund verlangte Prüfung zeigt: Ein Halbanschluss Spreitenbach ist zweckmässig. Er entlastet die Limmattaler Gemeinden stark. Rund 40 % des täglichen Verkehrs, d. h. gegen 10?000 Fahrzeuge, werden von der Kantonsstrasse Neuenhof-Spreitenbach auf die Autobahn verlagert. Die Zweckmässigkeitsbeurteilung, die an einer Medienorientierung des Baudepartements vorgestellt wurde, kommt zum Schluss: Der Halbanschluss ist die beste und effizienteste Lösung für das Überlastungsproblem im aargauischen Limmattal.
Mit dem Baregg-Entscheid im Herbst 1995 führte der Bundesrat aus, er werde erst dann auf ein generelles Projekt für den Halbanschluss Spreitenbach eintreten, wenn die Zweckmässigkeit nachgewiesen sei. Diese Prüfung ist nun erfolgt. Die Vorarbeiten und früheren Zusicherungen des Bundes wurden einbezogen. Der Regierungsrat nahm kürzlich die Ergebnisse der Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) zur Kenntnis und beantragt dem Bundesrat die Ausarbeitung des generellen Projekts. Bereits im Dezember letzten Jahres hat der Grosse Rat den A1-Halbanschluss im kantonalen Richtplan festgesetzt und ihm damit seitens des Kantons grundsätzlich zugestimmt.
Die Machbarkeit des Halbanschlusses Spreitenbach ist nachgewiesen. Die einschlägigen Normen, Richtlinien und Abstände für Anschlüsse an Nationalstrassen sind eingehalten und eine regelkonforme Signalisation ist möglich. Das Vorhaben ist zweckmässig. Der konkrete Projektvorschlag überwiegt gegenüber anderen Standorten und einem Verzicht auf den Halbanschluss deutlich. Die gesetzlichen Bestimmungen - vorab des Nationalstrassen- und Umweltschutzrechts - können eingehalten werden.
Die A1 im Limmattal - das haben schon die Baregg-Untersuchungen gezeigt - wird durch einen Verkehr charakterisiert, der weitgehend von der Grossregion Aargau-Zürich erzeugt wird. Der aus den Ortschaften verlagerte Verkehr bedeutet für die A1 einen Zuwachs von rund 10 %, der die Funktionsfähigkeit der Nationalstrasse nicht gefährdet. Die Kapazitätsgrenze einer sechsstreifigen Autobahn wird bis ins Jahr 2005 nicht erreicht. In jedem Fall kritischer ist immer der A1-Abschnitt zwischen dem Anschluss Dietikon und dem Limmattaler Kreuz.
Bei der Genehmigung des Nationalstrassenprojekts in den 60er Jahren haben die Bundesbehörden Zusicherungen für die Realisierung eines Halbanschlusses abgegeben, die selbst bei den veränderten heutigen Verhältnissen nach wie vor - mindestens politisch - von Bedeutung sind. Die Limmattaler Gemeinden vertrauen darauf; sie sehen sich darin durch die neuerlich gemachten Äusserungen des Bundes bestärkt.
Verglichen mit anderen Nationalstrassen-Anschlussprojekten bewirkt der Halbanschluss Spreitenbach eine ausserordentlich grosse Entlastung. Er verbessert Umwelt und Sicherheit in den Ortschaften massgeblich. Der Anschluss selbst liegt in einem unempfindlichen Industriegebiet. Die Kosten belaufen sich auf ca. 12,5 Millionen Franken, womit das Vorhaben ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist. Noch offen sind die Finanzierung und die Kostenteilung.
Die Gemeinden und der regionale Planungsverband Baden-Wettingen haben bei der Erarbeitung der ZMB mitgewirkt und tragen die Ergebnisse mit.