Optimierungsmassnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz
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Schulungen zum Subsidiaritätsprinzip mit über 250 Teilnehmenden
Ende 2016 fanden vier Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes statt. Ziel der Schulungen war, die Gemeinden und die Familiengerichte für die wechselseitigen Aufgaben und Möglichkeiten zu sensibilisieren.
Der Verband Aargauer Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber, die Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau sowie der Verband Aargauer Gemeindesozialdienste organisierten gemeinsam mit den Gerichten Kanton Aargau Ende 2016 vier Weiterbildungsveranstaltungen zum Subsidiaritätsprinzip. Zentrales Thema war die Abgrenzung zwischen behördlich angeordneten Massnahmen der Familiengerichte und vorgelagerter Hilfeleistung durch die Gemeinden, andere öffentliche oder private Dienste und durch die Familie. An den Veranstaltungen wurden gemeinsam Lösungen anhand konkreter Praxisbeispiele erarbeitet. Den Teilnehmenden konnte dadurch das Verständnis für die Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen der jeweiligen Partnerorganisationen, die gemeinsam im Kindes- und Erwachsenenschutz tätig sind, vermittelt werden. Gerade dieses gemeinsame Verständnis der Familiengerichte und der Gemeinden ist bei den täglichen Herausforderungen im Kindes- und Erwachsenenschutz von grosser Bedeutung.
Subsidiarität praxisnah vermittelt
Referentinnen und Referenten der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts sowie des Kantonalen Sozialdienstes erläuterten die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips. Gleichzeitig zeigten sie Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der immateriellen Sozialhilfe auf Gemeindeebene auf. Die Weiterbildungsveranstaltungen waren praxisnah aufgebaut und wurden von über 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den Gemeinden und von den Familiengerichten besucht.Referentinnen und Referenten der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts sowie des Kantonalen Sozialdienstes erläuterten die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips. Gleichzeitig zeigten sie Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der immateriellen Sozialhilfe auf Gemeindeebene auf. Die Weiterbildungsveranstaltungen waren praxisnah aufgebaut und wurden von über 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den Gemeinden und von den Familiengerichten besucht.
Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden
Der Kindes- und Erwachsenenschutz ist im Kanton Aargau eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden. Die Familiengerichte sind für die Anordnung von behördlichen Massnahmen zuständig. Behördliche Massnahmen der Familiengerichte sind jedoch subsidiär, also letztes Mittel. Sie sind nur dort angebracht, wo die freiwillige Betreuung durch die Familie oder durch öffentliche oder private Dienste nicht ausreichend ist oder von vornherein nicht zum Ziel führt. Lässt sich eine Person bereits auf Gemeindeebene beraten und findet sich eine einvernehmliche Lösung, beispielsweise indem sie sich freiwillig durch die Spitex unterstützen lässt, erübrigt sich eine Gefährdungsmeldung ans Familiengericht. Erst wenn diese Möglichkeiten der freiwilligen Unterstützung und Beratung erfolglos ausgeschöpft sind, ist es angezeigt, eine Gefährdungsmeldung zu erstatten. Die Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips führt nicht nur zu optimalen und akzeptierten Lösungen im Interesse der Betroffenen, sondern kann auch zu einer Entlastung der Familiengerichte beitragen.