Opferhilfe Aargau wird neu organisiert
:
Kein Zuschlag nach Ausschreibung des Leistungsvertrags
Das Submissionsverfahren über die Führung der Opferhilfestelle musste abgebrochen werden, weil kein anforderungsgerechtes Angebot einging. Der Kanton wird die Opferhilfe auf Anfang 2011 neu organisieren.
Seit 1995 ist die Beratung von Opfern von Straftaten über einen Leistungsvertrag mit der Frauenzentrale Aargau geregelt. Zudem ist diese seit 2002 auch mit der Bereitstellung des Pikettdienstes für die Begleitung von Kindern bei Einvernahmen betraut. Aufgrund einer Neubeurteilung der Situation hat das Departement Gesundheit und Soziales diese Verträge auf Ende 2010 gekündigt und den Leistungsvertrag öffentlich ausgeschrieben. Das Submissionsverfahren führte zur Eingabe von zwei Angeboten, musste in der Folge jedoch abgebrochen werden, weil keines der Angebote den Anforderungen gerecht wurde. Gegen den heute veröffentlichten Entscheid kann innert zehn Tagen Beschwerde beim Verwaltungsgericht geführt werden. Da eine Wiederholung des Verfahrens aus inhaltlichen und zeitlichen Gründen ausser Betracht fällt, soll die Führung der Opferberatung und die Begleitung bei Kindsbefragung auf Anfang 2011 in der Kantonalen Verwaltung neu organisiert werden. Oberstes Ziel ist die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Opferhilfe.