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Nutzen eines Krebsregisters im Kanton Aargau wird geprüft :
Haltung der Regierung zur Risikoabschätzung im Umfeld von Kernanlagen

Der Regierungsrat lehnt die Motion der Grünen vom 27. November 2007 ab beziehungsweise ist bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. In der Motion wird gefordert, dass zur Risikoabschätzung von Kernanlagen ein kantonales Krebsregister aufgebaut wird.

Der Regierungsrat ist auch nach der Publikation der deutschen Studie sehr skeptisch gegenüber der Nützlichkeit und Angemessenheit eines kantonalen Krebsregisters, um auf schlüssige Weise die gesundheitlichen Risiken von Kernanlagen zu überprüfen. Um eine Erhöhung von sehr seltenen Erkrankungen bei Kindern wie Krebs im Allgemeinen und Leukämie im Besonderen nachweisen oder allenfalls auch ausschliessen zu können (dies ist aus prinzipiell methodischer Sicht eigentlich nicht schlüssig möglich), wäre eine sehr hohe Zahl an potentiell exponierten Personen notwendig. Dieser Anforderung kann ein kantonales Krebsregister nicht genügen.

Hinzu kommt, dass die Zuständigkeit bei der Sicherheit von Kernanlagen beim Bund liegt. Dieser betreibt auch das Messnetz MADUK, das die radioaktive Belastung im Umfeld von Kernanlagen permanent erfasst. Ausserdem besteht ein Schweizer Kinderkrebsregister, dessen Auswertung das Bundesamt für Gesundheit BAG prüft.

Während ein kantonales Krebsregister im Zusammenhang mit der Risikoabschätzung im Umfeld von Kernkraftwerken aus den genannten inhaltlichen und politischen Gründen wenig Sinn macht, werden andere Zielsetzungen und Formen eines kantonalen Krebsregisters in den kommenden Jahren durch die Krebsliga Aargau, die Klinische Forschung des Kantons Aargau AG, onkologische Fachkreise und den Kantonsärztlichen Dienst auch in Kontakt mit den entsprechenden Stellen im Kanton Solothurn und allenfalls weiteren Kantonen eingehend geprüft.

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