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Niedrige Kosten und massvolle Aufschläge :
Krankenkassenprämien 1998 im Kanton Aargau

Eine vergleichsweise günstige Kostenentwicklung im aargauischen Gesundheitswesen führt zu einer weiterhin massvollen Belastung von Prämien- und Steuerzahlenden in unserem Kanton.

Die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung müssen auch im Kanton Aargau für die Mehrzahl der Versicherten für das Jahr 1998 erhöht werden. Im interkantonalen Vergleich ist die Prämienbelastung (Was muss der einzelne Versicherte zahlen?) eine der tiefsten in der Schweiz. Auch die prozentuale Erhöhung ist angesichts des sehr tiefen Prämienniveaus mit 5,5 Prozent in der mittleren Prämienregion (eher ländlicher Raum) moderat ausgefallen. Mit 6,4 Prozent ist die Erhöhung in der teuersten Region 1 (eher städtische Regionen) überdurchschnittlich. Erfreulich ist jedoch die Tatsache, dass die Dy-namik des rasanten Prämienanstiegs nach Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes deutlich gebremst werden konnte. Nach einem ersten Sprung im Jahr 1996 um 20 Prozent ist die Steigerungsrate für das Jahr 1997 mit 13 Prozent niedriger ausgefallen und wird mit einer Steigerungsrate von 5,5 Prozent in der mittleren Prämienregion und 6,4 Prozent in der teuersten Prämienregion für das Jahr 1998 nochmals deutlich sinken.

Gründe für die tiefen Prämien
Für die weiterhin sehr tiefen Prämien im Aargau, im Vergleich zu den Nachbarskantonen und anderen vergleichbaren Kantonen, sind im wesentlichen die niedrigen Kosten im aargauischen Gesundheitswesen verantwortlich. Wesentliche Gründe dafür sind:

  • die unterdurchschnittliche Angebotsdichte (geringe Ärztinnen/Ärzte- und Bettendichte)
  • der jahrelange Verzicht der Ärzteschaft im Kanton Aargau auf Taxerhöhungen
  • der Verzicht der Spitäler auf einen Teil der ihnen vertraglich zugesicherten und durch das neue KVG bestätigten (Taxdeckungsgrad 50 Prozent) Taxen
  • die Gewährung eines Rabattes auf die Tarife für ambulante Spitalleistungen
  • die sinkende Aufenthaltsdauer und die damit verbundene Entlastung der Krankenversicherer in den Spitälern
  • die massvolle Inanspruchnahme der Dienstleistungen im Gesundheitswesen durch die Versicherten


Wenn verschiedene Krankenversicherer, trotz dieser generell günstigen Situation, auf Prämienaufschläge angewiesen sind, so hat dies vor allem mit einer vom KVG vorgeschriebenen zusätzlichen Belastung im Pflegebereich (Alters- und Pflegeheime) bei der spitalexternen Krankenpflege und versicherungstechnischen Bereinigungen bei einzelnen Krankenkassen (Nachholbedarf, Reservebildung, Risikoausgleich, Versicherungsangebote etc.) zu tun.

KVG beginnt zu greifen
Bezogen auf das gesamte Gesundheitswesen beginnen die positiven Elemente der neuen Krankenversicherungsgesetzgebung offensichtlich zu greifen. Trotzdem werden die Krankenversicherer nicht darum herumkommen, auch in den nächsten Jahren Prämienaufschläge, wenn auch in geringerem Ausmass, zu fordern. Gründe dafür sind neben den weiteren Fortschritten der Medizin die Zunahme älterer behandlungsbedürftiger Patientinnen und Patienten, vor allem auch eine Verlagerung aus dem subventionierten Spitalbereich in den von den Krankenversicherern weitgehend alleine zu tragenden ambulanten Bereich.

Sollten die einzelnen Bürgerinnen und Bürger im Kanton Aargau durch die Prämienzahlungen finanziell überfordert sein, so hat der Regierungsrat mit dem Instrument der individuellen Prämienverbilligung ein gutes, leider nicht in allen Fällen genutztes Instrument, um den einzelnen Anspruchsberechtigten zu helfen.

Sozialpartner spannen zusammen
Die Sozialpartner im Aargau, der Krankenkassenverband, der Ärzteverband, der Spitälerverband, das Gesundheitsdepartement sowie weitere Kreise werden sich zu einer konzertierten Aktion zur Eindämmung des Kosten- und Prämienwachstums zusammenfinden. Unter der Leitung von Landammann Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez, Vorsteherin des Gesundheitsdepartements, hat ein erstes solches Sozialpartnergespräch am 15. August 1997 stattgefunden. Hier wurde neben einer gemeinsamen Informationspolitik auch der Grundstein für eine engere Zusammenarbeit der Sozialpartner in der Zukunft gelegt.

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