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NFA: Ja zur Erneuerung des Föderalismus :
Regierungsrat unterstützt neuen Finanzausgleich

Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) erneuert und stärkt das föderalistische System Schweiz. Die NFA führt zu einer Entflechtung von Finanzströmen und Aufgaben in der Höhe von 5 Milliarden Franken. Der Regierungsrat plädiert für ein Ja an der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. November.

Die NFA verfolgt vier Ziele:
- Mehr Effizienz und höhere Wirksamkeit der staatlichen Leistungen
- Abbau der grossen Unterschiede der Finanzlage der Kantone
- Klare Regelung der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen
- Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit

Der Regierungsrat begrüsst aus staatspolitischen Gründen die Erneuerung und Stärkung des föderalistischen Systems Schweiz. Das Prinzip des Föderalismus bildet mit dem Demokratie- und dem Rechtsstaatsprinzip eine staatstragende Stütze der Eidgenossenschaft. Auch die föderalistischen Verfahren, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind periodisch zu überprüfen und wo nötig an die veränderten Verhältnisse anzupassen, damit das föderalistische System für die absehbare Zukunft funktionsfähig bleibt.

Der Regierungsrat sagt ja zur NFA aus Solidarität mit den anderen Kantonen. Der Aargau als bevölkerungsmässig und wirtschaftlich viertstärkster Kanton zwischen den grossen Zentren will auch weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Schweiz leisten. Die NFA setzt neue Regeln für die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen. Falls andere Kantone den Aargau um eine Abgeltungen ihrer Leistungen ersuchen, sind diese Kantone aufgrund der NFA gefordert, zur Ermittlung der Lastenausgleichszahlung eine transparente und nachvollziehbare Kosten- und Leistungsrechnung sowie eine Kosten-Nutzen-Bilanz vorzulegen.

Die staatspolitischen Gründe überwiegen die möglicherweise negativen finanziellen Folgen der NFA. Der Aargau könnte wegen seiner wirtschaftlichen Stärke künftig zu den zahlenden Kantonen gehören. Nach den bisherigen Berechnungen gehört der Aargau zu den Gewinnern, allerdings in geringfügigem Umfang von rund 5 Mio. Franken und ohne Berücksichtigung der interkantonalen Zusammenarbeit.

Opposition aus dem Sozialbereich

Gegen die NFA haben sich die Behindertenorganisationen ausgesprochen. Ihre Befürchtungen, dass die Kantone die ihnen neu übertragenen Aufgaben nicht oder ungenügend erfüllen, sind aber unbegründet. Der Regierungsrat wird sich bei der Umsetzung der NFA auf kantonaler Ebene dafür einsetzen, dass sich die NFA nicht nachteilig auf die Situation der behinderten Menschen im Aargau auswirkt. Noch im Oktober geht das Betreuungsgesetz, das den Bereich Sonderschulung, Heime und Werkstätten neu regelt und NFA-kompatibel ist, in die Vernehmlassung. Dieses Gesetz stellt die Pflichten des Kantons Aargau in diesem Bereich auf eine solide Basis.

Informationen zum Thema NFA:
http://www.ag.ch/finanzdepartement/de/pub/aktuelles.htm

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