NFA-Gesetz bereit für 2. Beratung
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Geringfügige Änderungen gegenüber 1. Beratung
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) schwenkt auf die Zielgerade ein. Die im letzten Oktober von den eidgenössischen Räten beschlossene Ausführungsgesetzgebung löst beim kantonalen NFA-Gesetz keine grundlegenden Änderungsbedarf aus. Die finanziellen Folgen werden definitiv erst im November bekannt, wenn der Bundesrat über den Ressourcenindex 2008 beschlossen hat.
Die NFA soll auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten. Auf diesen Zeitpunkt muss auch das kantonale Ausführungsrecht bereit sein. Der Grosse Rat hat die aufgrund der NFA notwendigen Gesetzesänderungen am 31. Oktober 2006 in 1. Beratung beschlossen. Ebenfalls im Oktober haben die eidgenössischen Räte der Ausführungsgesetzgebung auf Bundesebene zugestimmt. Zurzeit beraten diese die Dotierung der finanziellen Ausgleichsgefässe. Aufgrund der Ausführungsgesetzgebung des Bundes sind keine grundlegenden Änderungen an den grossrätlichen Beschlüssen der 1. Beratung erforderlich. In einzelnen Sachbereichen werden geringfügige Präzisierungen und Optimierungen vorgeschlagen.
Nach wie vor bestehen grosse Unsicherheiten bezüglich der vorgesehenen Programm- und Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Kanton. Daher wurden die kantonalen Rechtsgrundlagen für den Abschluss solcher Vereinbarungen nochmals eingehend überprüft. Der zur Erfüllung dieser Vereinbarungen erforderliche Globalkredit und die zu erreichenden Ziele sollen vom Grossen Rat beschlossen werden, wenn der Nettoaufwand 1 Mio. Franken übersteigt. Damit werden die finanziellen Kompetenzen des Grossen Rats und des Regierungsrats gegenüber dem geltenden Recht nicht verändert. Neu soll hingegen der Regierungsrat unabhängig vom ausgelösten Nettoaufwand allein zuständig sein für den Abschluss der Programm- und Leistungsvereinbarungen. Diese Lösung berücksichtigt den in der Praxis zu erwartenden Ablauf besser als die in 1. Beratung beschlossene Regelung.
Änderung beim Ausgleich Kanton Gemeinden
Unverändert gilt der Grundsatz der hälftigen Teilung der finanziellen Folgen der NFA zwischen Kanton und Gemeinden. Überarbeitet wurde jedoch der Mechanismus für den Ausgleich. Bisher war eine prozentmässige Reduktion des Gemeindeanteils am Personalaufwand vorgesehen. Neu soll der für den Ausgleich erforderliche absolute Betrag am Gemeindeanteil in Abzug gebracht werden. Damit wird vermieden, dass sich der NFA-Ausgleich auf andere Sachbereiche oder Reformprojekte auswirkt. Gemäss den immer noch gültigen Zahlen aus der 1. Beratung ist ein Ausgleichsbetrag von 52.5 Mio. Franken beim Personalaufwand der Volksschulen und Kindergärten erforderlich. Der zweite Teil des Ausgleichs erfolgt über die bereits in 1. Beratung beschlossene Erhöhung des Kantonsbeitrags an die Berufsfachschulen um 40 Mio. Franken.
Dritte NFA-Vorlage im Herbst
Im Juli 2007 wird der Bund voraussichtlich einen provisorischen Ressourcenindex für das Jahr 2008 bekannt geben. Anschliessend wird die NFA-Gesamtbilanz Kanton Gemeinden aktualisiert. Dem Grossen Rat wird im Herbst eine Vorlage unterbreitet, damit der für den Ausgleich Kanton Gemeinden erforderliche Betrag wie vorgesehen auf Dekretsebene festgelegt werden kann.