Neuverpachtung der staatlichen Fischereireviere für die Periode 2018 bis 2025
:
Interessenten können sich bis Ende April 2017 beim Kanton bewerben
Der Kanton schreibt die Neuverpachtung der staatlichen Fischereireviere für die Pachtperiode vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2025 öffentlich aus. Interessenten können ihre Bewerbung bis zum 30. April 2017 beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt einreichen.
Die staatlichen Fischereireviere des Kantons Aargau werden gemäss § 6 des Aargauischen Fischereigesetzes und § 3 der Aargauischen Fischereiverordnung öffentlich ausgeschrieben und verpachtet. Für die Dauer von acht Jahren verpachtet das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) die Reviere an einen Fischereiverein oder an höchstens zwei Personen. Bei
- Fähigkeit, eine nachhaltige und tierschutzgerechte Fischerei zu gewährleisten;
- Fähigkeit, Jungfischerinnen und Jungfischer zu fördern;
- Ausübung der Fischerei durch eine möglichst grosse Personenzahl;
- Verbundenheit mit der Region;
- Fähigkeit, eine gut organisierte und wirksame Aufsicht über das Fischereirevier aufzubauen und zu gewährleisten.
Rechte und Pflichten von Pächterinnen und Pächtern
Pächterinnen und Pächter staatlicher Fischereireviere erhalten eine Fischereikarte für das gepachtete Revier und sind befugt, Fischereikarten für die Angelfischerei an fischereiberechtigte Personen auszustellen. Sie sind verpflichtet, die Fischereiaufsicht über das Gewässer und die Fischerei zu gewährleisten, die jährliche Fangstatistik für das Revier zu führen und für eine nachhaltige und ökologische Bewirtschaftung zu sorgen.
Informationen und Unterlagen für die Bewerbung
Alle relevanten Informationen zur Neuverpachtung der staatlichen Fischereireviere sowie zur Bewerbung sind im Internet aufgeschaltet unter > Fischerei. Dort kann unter anderem eine Broschüre mit den Beschrieben aller Fischereireviere, besonderen Bestimmungen, Angaben zur Bewirtschaftung und den Pachtpreisen für die einzelnen Reviere heruntergeladen werden. Interessenten finden im Internet auch das Bewerbungsformular. Dieses muss bis spätestens zum 30. April 2017 an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Sektion Jagd und Fischerei, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, eingereicht werden.