Neuregelung für den schulärztlichen Dienst und die Schulzahnpflege
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Verstärkter Fokus auf Prävention, kantonale Vereinheitlichung der Schulzahnpflege und Freiheit bei der Arztwahl charakterisieren die Neuregelung
Ab dem Schuljahr 2010/11 finden nur noch ärztliche Schuleintritts- und Schulaustrittsuntersuchungen statt. Diese können neu auch beim Hausarzt durchgeführt werden. In der Schulzahnpflege wird die Prävention verstärkt und die Zahl der Unterrichtsbesuche durch die Fachkräfte für Schulzahnprophylaxe kantonsweit einheitlich festgelegt.
Verschiedene politische Vorstösse sowie sich mehrende Beschwerden erfordern eine Teilrevision der Verordnung über die Schuldienste. Insbesondere die fehlende freie Arztwahl bei den schulärztlichen Untersuchungen und die rückläufige Tendenz bei den zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen geben immer wieder Anlass zur Kritik. Die Departemente Gesundheit und Soziales (DGS) sowie Bildung, Kultur und Sport (BKS) haben darauf reagiert und Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet. Diese hat der Regierungsrat gutgeheissen.
Einführung der freien Arztwahl
Eine der Neuerungen beim schulärztlichen Dienst betrifft die Untersuchungen, die bisher obligatorisch durch die Schulärztin oder den Schularzt erfolgten. Neu können die Eltern diese ab dem Schuljahr 2010/2011 auch von einer privaten Ärztin oder einem privaten Arzt durchführen lassen. Die Kosten von solchen privaten Untersuchungen tragen die Eltern. Als weitere Neuerung sind während der Schulzeit zwei anstatt bisher drei Untersuchungen vorgesehen. Sie umfassen eine Schuleintritts- und eine Schulaustrittsuntersuchung. Die bisherige Untersuchung in der Mittelstufe fällt weg. Beim Angebot der ärztlichen Schuldienste soll zudem der Prävention und Gesundheitsförderung an den Schulen stärkere Bedeutung zugemessen werden. Mit den genannten Änderungen wird daher die Anregung verbunden, die schulärztlichen Ressourcen vermehrt in Aktivitäten in diesem Bereich einzusetzen.
Gleiche Zahnschutzqualität für alle Kinder
Auch bei der Schulzahnpflege wird stärkeres Gewicht auf die Prävention gelegt. So erhalten die Fachkräfte für Schulzahnprophylaxe die Möglichkeit, eine neu konzipierte, vertiefte Weiterbildung zu durchlaufen. Neu legt der Kantonszahnarzt das Pflichtenheft für die Schulzahnprophylaxe und die Anzahl der Einsätze einheitlich für den ganzen Kanton fest. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Schulkinder im Kanton das gleiche Qualitätsniveau in Bezug auf den Zahnschutz erhalten.
Vermehrte Zahnkontrolle dank Kontrollausweis
Auf das Schuljahr 2011/12 werden die heutigen Gutscheine, die zu einer einmaligen Zahnkontrolle berechtigen, durch einen Zahnkontrollausweis abgelöst. Dieser Ausweis wird den Kindern bei Schuleintritt abgegeben. Er bleibt während der ganzen obligatorischen Schulzeit in deren Besitz und wird periodisch von der Fachkraft für Schulzahnprophylaxe kontrolliert. Er ermöglicht jährlich eine kostenlose Zahnuntersuchung. Mit diesem System soll die in den letzten Jahren rückläufige Einlösquote der Gutscheine verbessert werden.