Neuregelung des Bezugs von rechtsmedizinischen Leistungen
:
Vereinbarung zwischen dem Kanton Aargau und der Kantonsspital Aarau AG
Der Kanton Aargau schliesst mit der Kantonsspital Aarau AG eine Vereinbarung über den Bezug von rechtsmedizinischen Leistungen ab. Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Kreditbewilligung durch den Grossen Rat. Die Neuregelung soll auf den 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Der Regierungsrat schliesst gemeinsam mit der Justizleitung des Kantons Aargau auf den 1. Januar 2014 eine Vereinbarung mit der Kantonsspital Aarau AG über den Bezug von rechtsmedizinischen Leistungen ab. Danach werden die Kantonspolizei, die Strafverfolgungsbehörden, die Gerichte, das Amt für Justizvollzug und das Strassenverkehrsamt einen grossen Teil der Leistungen im Bereich der Rechtsmedizin beim neu geschaffenen Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Kantonsspital Aarau AG (KSA AG) beziehen. Ein bisher gültiger Vertrag mit dem Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern wird auf das gleiche Datum gekündigt.
Die neue Lösung hat den Vorteil, dass die kantonalen Behörden einen grossen Teil der rechtsmedizinischen Leistungen bei einer Stelle in Auftrag geben können. Durch den Standort des IRM in Aarau sind die rechts-medizinischen Spezialistinnen und Spezialisten zudem direkt im Kanton verfügbar, was die Zusammenarbeit mit den Behörden vereinfacht. Die Preise für die Leistungen des IRM der KSA AG liegen im Bereich der übrigen IRM der Schweiz.
Um die Finanzierung des Bezugs der rechtsmedizinischen Leistungen sicherzustellen, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Kredit für einen jährlich wiederkehrenden Aufwand von 2,5 Millionen Franken. Die Höhe des Kredits liegt rund 300'000 Franken über dem bisherigen Aufwand. Der Mehraufwand ist nicht auf den Wechsel des Vertragspartners zurückzuführen, sondern auf zusätzliche und anspruchsvollere Leistungen, die in den nächsten Jahren erwartet werden.