Neuorganisation der Fachstellen Alter sowie Familie und Gleichstellung
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Gleichstellungspolitische Ziele des Kantons gewährleistet
Der Regierungsrat hat entschieden, die beiden Fachstellen Alter sowie Familie und Gleichstellung ab 1. Januar 2018 zur Fachstelle Alter und Familie zusammenzuführen. Die Neuorganisation wurde im Rahmen der Massnahmen zur Sanierung des Finanzhaushalts beschlossen.
Die Fusion der beiden Fachstellen Alter sowie Familie und Gleichstellung ermöglicht Einsparungen von 60 Stellenprozenten. Dadurch wird das Budget jährlich mit 70'000 Franken entlastet. Die Zusammenlegung soll zu einer effizienteren Organisation führen, den Verwaltungs- und Führungsaufwand reduzieren und vorhandene Synergien nutzen.
Die Zusammenführung der Fachstellen und die Stellenreduktion im Rahmen der Haushaltssanierung 2018 bedingen eine Priorisierung der bisherigen Tätigkeiten der Fachstelle Familie und Gleichstellung. Diese Priorisierung erfolgt im Bereich Familie: Mit der Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht und damit die berufliche Chancengleichheit der Eltern gefördert. Diese entspricht den gleichstellungspolitischen Zielsetzungen des Kantons. Auch mit den Massnahmen in den Bereichen Frühe Förderung und Elternbildung setzt sich die Fachstelle für die Gleichstellung und Chancengerechtigkeit zwischen den Geschlechtern ein. Die Beratung der Gemeinden im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung wird weiterhin durch den Verein Fachstelle Kinder und Familie sichergestellt.
Unterstützungsangebote für Gemeinden
Der Bereich Alter unterstützt die Gemeinden bei der Umsetzung der Leitsätze zur kantonalen Alterspolitik, vernetzt Leistungserbringer und Gemeinden und zeigt auf, wie Synergien genutzt werden können. Die Beratungsleistungen und Unterstützungsangebote für Gemeinden und Organisationen werden weitergeführt.
Ebenfalls wird das seit Januar 2017 laufende Projekt "Harmonisierung der Bedarfsleistungen – Abbau der Schwelleneffekte" fortgesetzt. Das Projekt befasst sich mit Fehlanreizen und Schwelleneffekten im Bedarfsleistungssystem und erarbeitet basierend darauf Optimierungsvorschläge. Schwelleneffekte bestehen dann, wenn eine Erhöhung des Erwerbseinkommens zu einer Verringerung oder Aufhebung von Bedarfsleistungen führt und damit das verfügbare Einkommen sinkt.
Schwerpunktmässig wird die Fachstelle das Aufgabenfeld Alter, unverändert mit 100 Stellenprozenten, den Bereich Familie, neu mit 80 Stellenprozenten, und das Projekt Bedarfsleistungen, weiterhin mit 70 Stellenprozenten, bearbeiten.