Neugestaltung des Finanzausgleichs: Kommission AVW mit Regierung einverstanden
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Kommission AVW hat NFAG in 1. Lesung beraten
Das neue „Gesetz zur Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen“ (NFAG) regelt in einer weit gefächerten Sammelvorlage die verschiedensten rechtlichen Änderungen und finanzpolitischen Neuregelungen im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs. Alle Kantone sind von diesen Änderungen betroffen. Die für die Vorberatung des Erlasses federführende Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat das Gesetz in 1. Lesung vorberaten und beantragt dem Grossen Rat dessen Gutheissung mit einem abweichenden Antrag.
Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat unter dem Präsidium von Grossrätin Katharina Kerr (SP, Aarau) das neue "Gesetz zur Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen" (NFAG) beraten und beantragt dem Grossen Rat, dieses mit einer Änderung gutzuheissen. Die Kommission AVW ist bei diesem Geschäft federführend; sieben Fachkommissionen wurden zum Mitbericht eingeladen für die in ihrem Aufgabenbereich liegenden neuen Regelungen. Da alle fünf Departemente in das NFAG involviert sind, beriet die Kommission AVW je im Beisein des jeweils betroffenen Departementsvorstehers in vier halbtägigen Sitzungen das NFAG von August bis Ende September 2006. Finanzdirektor Roland Brogli und Projektleiter Dr. Daniel Kolb waren an jeder Sitzung anwesend.
Mit der NFA werden Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen entflochten und wird die Zusammenarbeit der Kantone mit dem Bund bei der Aufgabenerfüllung nach den Kriterien der wirkungsorientierten Verwaltung mittels Leistungs- und Programmvereinbarungen organisiert. Die LPV ersetzen bereits bestehende Vereinbarungen für Subventionen auf Verfügungsebene und bringen im wesentlichen weder neue Aufgabenerfüllungen noch neue, durch die NFA verursachte Kosten. Ein Beispiel für die Aufgabenentflechtung ist die neue alleinige Zuständigkeit des Bundes für die Nationalstrassen. Der Bund finanziert diese neu, kann die operative Abwicklung aber mit den Kantonen vereinbaren und in den Kantonen mit ihrer Erfahrung und Infrastruktur, jedoch mit effizienzüberprüfter neuer Organisation, belassen. Ein Beispiel für eine LPV ist das Programm Wald, das als Pilotprojekt mit der Abteilung Wald im aargauischen Departement Bau, Verkehr und Umwelt entwickelt wurde: Es ersetzt die bestehenden Verfügungen. Mit einem Stellenabbau wegen der NFA ist im Aargau gemäss Auskunft der Regierung nicht zu rechnen. Auch soll die NFA nicht zu einer Sparübung werden.
Die Aufgabenentflechtungen wirkt sich auf die Finanzflüsse Bund-Kanton und Kanton-Gemeinden aus. Der Finanzausgleich erfolgt gemäss einem neu berechneten Ressourcen- und einem Lastenausgleich. Der Ausgleichsbedarf Kanton-Gemeinden beträgt gemäss Hochrechnung für das Jahr 2007/2008 92,5 Mio. Franken zugunsten der Gemeinden. Inklusive interkantonale Zusammenarbeit ergibt sich gemäss Abklärungen des Kantons eine jährliche Entlastung von Kanton und Gemeinden von je 5,2 Mio. Franken.
Wesentliche und teilweise umstrittene Änderungen betreffen die folgenden Gebiete: Die Übertragung der Kompetenz an die Regierung, mit dem Bund Leistungs- und Programmvereinbarungen zu treffen, soweit diese den gesamthaften Nettoaufwand von 5 Mio. Franken gemäss § 89 Abs. 2 litt. C und d KV und § 10 OrgG bzw. § 19 Abs. 3 GAF nicht übersteigen. Die Kommission VWA beantragt in ihrem Mitbericht Streichung dieser Kompetenz. Weiter ist der Ausgleich der Strassenrechnung mit der ordentlichen Staatsrechung im Umfang von 9 Mio. Franken, die mit der Übernahme der Nationalstrassen durch den Bund frei werden, zu treffen. Auch die hierzu vom Regierungsrat beantragte Regelung wird von der Kommission UBV teilweise bestritten. Die anderen Fachkommissionen haben sich wie die AVW den Anträgen der Regierung anschliessen können. Die Regierung hält an ihren Anträgen im wesentlichen fest.
Die Beratungen der NFAG in den Kantonen erfolgt unter Zeitdruck und aufgrund von teilweise unvollständigen Grundlagen, da das Bundesparlament die NFAG des Bundes noch nicht zuende beraten und beschlossen hat. Viele Beschlüsse müssen deshalb aufgrund von Annahmen erfolgen. Der Zeitdruck ergibt sich aus dem Umstand, dass die NFA auf den 1. Januar 2008 eingeführt werden soll etliche Kantone haben daraus höhere Abgeltungen zu erwarten. Die Abgeltungen erfolgen neu nicht mehr aufgrund der Finanzkraft der Kantone und gemäss zweckgebundener Subventionen, sondern aufgrund eines neu berechneten sogenannten Finanzkraftindexes. Dieser soll nach dem Volkseinkommen, der Steuerkraft, der Steuerbelastung und dem Berggebietsindex berechnet werden.
Am 31. Oktober kommt das Gesetz in 1. Lesung in den Grossen Rat.