Neugestaltung des Finanzausgleichs: Gesetz in 2. Lesung und Dekret von Kommission AVW gutgeheissen
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Kommission AVW hat NFAG in 2. Lesung beraten
Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat das neue „Gesetz zur Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen“ (NFAG) in 2. Lesung und das NFA-Dekret (NFAD) an zwei Sitzungen diskutiert und beantragt dem Grossen Rat deren Gutheissung mit einem abweichenden Antrag im NFAG. Dieser wurde von der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) in einem Mitbericht beantragt und betrifft das Ergänzungsleistungsgesetz. Anders als die Kommission Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung UBV, beschloss die AVW mit Mehrheitsbeschluss, die von der Regierung als Übergangsregelung vorgeschlagene Änderung in der Strassenkasse zu unterstützen.
Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat unter dem Präsidium von Grossrätin Katharina Kerr (SP, Aarau) das neue "Gesetz zur Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Kanton Aargau" (NFAG) in 2. Lesung und das "Dekret zur Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Kanton Aargau" (NFAD) beraten und beantragt dem Grossen Rat, dieses mit einer Änderung gutzuheissen. Die Kommission AVW ist bei diesem Geschäft federführend; sieben Fachkommissionen wurden wieder zum Mitbericht für die in ihrem Aufgabenbereich liegenden neuen Regelungen eingeladen. Alle fünf Departemente sind in NFAG und NFAD involviert. Die Kommission AVW hat im Beisein von Vertretungen der jeweils betroffenen Departemente in zwei halbtägigen Sitzungen das NFAG in 2. Lesung im Mai 2007 beraten. Finanzdirektor Roland Brogli und Projektleiter Dr. Daniel Kolb waren an jeder Sitzung anwesend.
Mit der NFA werden Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen entflochten und wird die Zusammenarbeit der Kantone mit dem Bund bei der Aufgabenerfüllung nach den Kriterien der wirkungsorientierten Verwaltung mittels Programm- und Leistungsvereinbarungen (PLV) organisiert. Die PLV ersetzen bereits bestehende Vereinbarungen für Subventionen auf Verfügungsebene, es entstehen durch die PLV weder neue Aufgabenerfüllungen noch neue, durch die NFA verursachte Kosten. Grundsätzlich sollen mit dem NFAG nur diejenigen aargauischen Erlasse geändert werden, bei denen dies in Umsetzung des neuen NFA-Bundesrechts notwendig wird. Weitere allenfalls anstehende Revisionen, die über die NFA-Regelungen hinausgehen, sind im NFAG und NFAD explizit ausgeschlossen.
Gegenüber der 1. Lesung des NFAG am 31. Oktober 2006 wurden vom Regierungsrat drei technische Änderungen vorgeschlagen: Bei den Programm- und Leistungsvereinbarungen verzichtet der Regierungsrat aufgrund der Kritik in der 1. Lesung auf eine Kompetenzverschiebung vom Grossen Rat zur Regierung. Die PLV können auch unter den geltenden finanzrechtlichen Zuständigkeiten effizient organisiert werden. Weiter wurde das Ergänzungsleistungsgesetz einer Totalrevision unterzogen, dies, weil das Gesetz wegen der mit der NFA ändernden Zuständigkeiten mehrheitlich geändert werden muss. Zudem werden die für den Ausgleichsbedarf notwendigen Zahlungen des Kantons an die Gemeinden neu nicht in Prozenten, sondern in Zahlen festgelegt. Alle drei Änderungen wurden von der Kommission AVW wie von den übrigen zum Mitbericht eingeladenen Kommissionen gutgeheissen. Einen Antrag der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW), § 2 Abs.1 lit. a Ziff.1 des totalrevidierten Ergänzungsleistungsgesetzes sei zu streichen, weil mit der Einführung des neuen Pflegegesetzes die Unterscheidung zwischen Alters- und Pflegeheimen aufgehoben wird, hat die Kommission AVW einstimmig gutgeheissen. Ein Antrag der Kommission Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung UBV, die Ausgleichsregelung zwischen Strassenrechnung und ordentlicher Rechnung mittels § 14 (neu) Abs. 1 des Strassengesetzes sei zu modifizieren und Abs. 2 sei zu streichen, wurde von der Kommission AVW mit 6 zu 3 Stimmen und einer Enthaltung (10 Anwesende) abgelehnt. Hier besteht also weiter eine Differenz, über die bei der 2. Beratung im Plenum des Grossen Rates abgestimmt werden muss. Die anderen involvierten Fachkommissionen haben sich den Anträgen der Regierung zur 2. Lesung angeschlossen.
Der Finanzausgleich, der gemäss einem neu berechneten Ressourcen- und einem Lastenausgleich erfolgt, wurde für die 2. Lesung nicht neu errechnet, da die Grundlagen für die definitiven Beträge vom Bundesparlament in diesem Sommer erst noch beschlossen werden sollen. Der Ausgleichsbedarf Kanton-Gemeinden wird also weiterhin gemäss Hochrechnung für das Jahr 2007/2008 mit 92,5 Mio. Franken zugunsten der Gemeinden angegeben. Inklusive interkantonale Zusammenarbeit ergibt sich gemäss Abklärungen des Kantons eine jährliche Entlastung von Kanton und Gemeinden von je 5,2 Mio. Franken. Mit einer dritten Vorlage im Herbst 2007 sollen dem Grossen Rat die definitiven Ausgleichszahlungen zum Beschluss vorgelegt werden.
Am 26. Juni 2007 kommen NFAG in 2. Lesung und NFAD in den Grossen Rat. Es besteht die Absicht, die NFA auf den 1. Januar 2008 gesamtschweizerisch einzuführen.