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Neues Wahlverfahren für den Grossen Rat :
Kommission befürwortet Wahlkreisverbände

Die WOV-Kommission des Grossen Rats hat den Vorschlag der Regierung für die Bildung von Wahlkreisverbänden gutgeheissen. Das "Zürcher Modell" (Doppelter Pukelsheim) soll allerdings im Hinblick auf eine allfällige spätere Einführung vertieft geprüft werden. Abgelehnt wurde der Vorschlag, jeden Bezirk weiterhin als selbstständigen Wahlkreis zu behandeln.

Mit 8 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung favorisierte die Kommission die vom Regierungsrat vorgeschlagene Bildung von Wahlkreisverbänden gegenüber dem "Zürcher Modell". Ausschlaggebend war dabei, dass für die Umsetzung des "Zürcher Modells" eine Verfassungsänderung nötig wäre. Die betreffende Verfassungsbestimmung, die ausdrücklich die Bildung von Wahlkreisverbänden vorsieht, nahm der Souverän erst vor kurzem an und soll nicht bereits wieder abgeändert werden. Zudem ist eine solche Verfassungsänderung zeitlich vor den nächsten Grossratswahlen nicht mehr möglich, womit die Verkleinerung des Kantonsparlaments auf das Jahr 2009 verschoben werden müsste.

Abgelehnt hat die Kommission den Vorschlag, alle Bezirke weiterhin als selbstständige Wahlkreise zu behandeln. Dieser Lösung steht die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu den Sperrklauseln - Stimmenanteil pro Mandat - entgegen. Als Variante hat deshalb die Kommission die Möglichkeit einer Vorwegverteilung von 9 Mandaten pro Bezirk diskutiert, um damit das maximale Quorum von 10% nicht zu überschreiten. Dieser Antrag ist mit 7 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung von der Kommission abgelehnt worden, weil diese Methode dem Kopfstimmprinzip (one man one vote) widerspricht.

Mit 13 zu 3 Stimmen hat sich die Kommission bei der konkreten Ausgestaltung der Wahlkreisverbände für den regierungsrätlichen Vorschlag mit 8 von 11 gegenüber dem Gegenantrag mit 10 von 11 in Wahlkreisverbänden organisierten Bezirken ausgesprochen.

Umstrittene Punkte im Grossratswahlgesetz

Der Entwurf des Regierungrats hat in zwei Punkten zu starken Diskussionen Anlass gegeben. Zunächst war die Regelung umstritten, dass auch leere Linien auf den Wahlzetteln als Parteistimmen gezählt werden. Die Regierung beabsichtigte hiermit eine Vereinheitlichung des Wahlverfahrens auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene. Die Kommission hat sich mit 10 zu 7 Stimmen gegen diesen Vorschlag des Regierungsrats gestellt. Die Minderheit vertrat die Meinung, dass diese Abweichung vom regierungsrätlichen Vorschlag für kleine und mittlere Parteien insbesondere auf kommunaler Ebene zu grossen Schwierigkeiten führen wird.

Gemäss Verfassung sind Grossrats- und Einwohnerratswahlen nämlich nach dem gleichen Verfahren durchzuführen. Die Mehrheit stellte sich dagegen auf den Standpunkt, dass sich die Situation der kleinen Parteien durch die Bildung von Wahlkreisverbänden bereits stark verbessern wird und somit keine zusätzliche Privilegierung angezeigt ist. Im Weiteren stimmte eine Mehrheit von 10 gegen 7 bei der Frage der Restmandatsverteilung gegen den Vorschlag der Regierung. Der regierungsrätliche Vorschlag sah vor, dass auch Listen, die bei der ersten Sitzverteilung nicht zum Zuge gekommen sind, trotzdem bei der weiteren Verteilung berücksichtigt werden. Die Kommissionsmehrheit hielt aber an der bisherigen Regelung fest.

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