Neues Stipendiengesetz dem Grossen Rat zugestellt
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Keine wesentlichen Änderungen gegenüber der Vernehmlassungsvorlage
Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat ein total revidiertes Stipendiengesetz zur Beratung zugestellt. Die Revision soll den veränderten Verhältnissen Rechnung tragen, die seit dem Erlass des geltenden Gesetzes 1968 in Gesellschaft, Wirtschaft und Ausbildung stattgefunden haben. Die Vernehmlassung ergab eine breite Zustimmung, weshalb für den Antrag an das Parlament keine wesentlichen Änderungen nötig waren.
Das geltende Stipendiengesetz entspricht den heutigen Anforderungen nicht mehr und wurde deshalb unter Einbezug von Dekret und Verordnung einer Totalrevision unterzogen. Mit dem neuen Stipendiengesetz schafft der Kanton Aargau zeitgemässe rechtliche Grundlagen für die Ausrichtung von Stipendien und Darlehen. Das neue Gesetz berücksichtigt den Wandel im schweizerischen Bildungssystem. Stichworte dazu sind: die Neuordnung der Berufsbildung, die Schaffung von Fachhochschulen und die Bologna-Reform an den Hochschulen. Es sind aber auch die gesellschaftlichen Veränderungen, die gestiegenen Anforderungen der Arbeitswelt an den Ausbildungsstandard der Beschäftigten und die grössere Vielfalt bei den Bildungsangeboten sowie formelle Fragen, die eine Revision des Gesetzes nötig machten. Dieses trägt auch den finanziellen Rahmenbedingungen des Kantons und den interkantonalen Harmonisierungsbestrebungen Rechnung. Und es berücksichtigt Entwicklungen auf Bundesebene bei der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA).
Stipendienrechtlicher Wohnsitz wird eingeführt
Das neue Stipendiengesetz enthält Bestimmungen zu den gesuchsberechtigten Personen, den beitragsberechtigten Ausbildungen und Ausbildungsstätten sowie zur Form (Stipendien oder Darlehen) und Dauer der Gewährung von Ausbildungsbeiträgen. Es führt die in den anderen Kantonen bereits geltende Zuständigkeitsregelung, den stipendienrechtlichen Wohnsitz, ein. Weiter legt es die Grundzüge der Bemessung fest und regelt das Verfahren.
Kürzere Verfahrensabläufe
Mit dem neuen Stipendiengesetz werden die Abläufe optimiert, damit die Durchlaufszeit zwischen Gesuchseingang und Beitragsentscheid im Vergleich zu heute verkürzt werden kann. In den nachfolgenden Erlassen, Dekret und Verordnung, soll mit einem neuen Bemessungssystem eine transparente und den individuellen Verhältnissen Rechnung tragende Beitragsvergabe ermöglicht werden. Die finanziellen Auswirkungen werden in diesen Nachfolgeerlassen geregelt.
Weitere Informationen unter www.ag.ch/stipendien.