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Neues Spitalgesetz ist bereit für den Grossen Rat :
Kommission und Regierungsrat haben ihre Vorberatung abgeschlossen

Die vorberatende Kommission hat das neue Spitalgesetz für die erste Lesung im Grossen Rat verabschiedet. Der Regierungsrat stimmt den Änderungsbeschlüssen der grossrätlichen Kommission weitgehend zu.

Zentrale Elemente der Spitalgesetzrevision sind die Neuordnung der Kompetenzen und Verantwortungen, die Verselbständigung der Kantonsspitäler und die Einführung der Leistungsfinanzierung. Mit dieser Strukturreform im Rahmen des Projekts Spitallandschaft Aargau will der Regierungsrat den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Das Spitalgesetz kommt im Mai vor den Grossen Rat.

Die vorberatende Grossrats-Kommission ist nach intensiven Diskussionen den Vorschlägen des Regierungsrates in den wesentlichen Grundzügen gefolgt. Klare Zustimmung fand die Kompetenzaufteilung:
- Der Grosse Rat bestimmt mit der gesundheitspolitischen Gesamtplanung die strategischen Ziele und Grundsätze im Gesundheitswesen.
- Der Regierungsrat definiert im Rahmen der Spitalkonzeption die Leistungsaufträge der Spitäler.

Unbestritten blieb auch die Einführung der Leistungsfinanzierung mittels Rahmen- und Leistungsverträgen. Die Kommissionsmehrheit stimmte ferner der geplanten Verselbständigung der Kantonsspitäler Aarau und Baden sowie der Psychiatrischen Dienste zu - nicht nur in Bezug auf die Rechtsform als Aktiengesellschaft, sondern auch bezüglich der Umwandlung in drei eigenständige Aktiengesellschaften. Die sozialdemokratisch-grüne Kommissionsminderheit zieht die Rechtsform der selbstständigen Staatsanstalt vor.

Unterstützt wurde im Grundsatz auch der Vorschlag des Regierungsrates, mittels geeigneter Massnahmen für die Steuerung und die verstärkte Nutzung von Synergien unter den Spitälern zu sorgen. Eine Konkretisierung bereits auf Gesetzesstufe erachtet die Kommission aber als unnötig.

Abweichende Anträge stellt die grossrätliche Kommission in zwei Punkten:
- Beibehaltung einer zweckgebundenen Spitalsteuer von maximal 15 % der einfachen Kantonssteuer;
- Abschaffung der bisherigen Spitalregionen bereits mit dem Spitalgesetz und nicht erst im Rahmen des Aufgabenteilungsprojektes.

Der Regierungsrat hat den Änderungsbeschlüssen der grossrätlichen Kommission weitgehend zugestimmt. Einzige Differenz: Der Regierungsrat will die separate, zweckgebundene Spitalsteuer abschaffen und dem Grossen Rat stattdessen je nach Finanzlage eine Anhebung des Staatssteuerfusses auf maximal 115 % beantragen. Begründung: 15 % der Staatssteuer reichen nicht aus, um die Spitäler zu finanzieren, also ist eine separate Spitalsteuer von 15 % nicht mehr angebracht.

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