Neues Schulabkommen für die Nordwestschweiz
Die Bildungsdirektoren der neun Kantone der Nordwestschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz haben an ihrer Plenarversammlung in Mariastein unter dem Vorsitz des Solothurner Regierungsrats Klaus Fischer ein total revidiertes Regionales Schulabkommen verabschiedet.
Das bedeutende Vertragswerk, welches die Abgeltung für den ausserkantonalen Schulbesuch in den einzelnen Kantonen regelt, ist den neuen Entwicklungen der nationalen Vereinbarungen (Berufsfachschulvereinbarung BFSV und Interkantonale Fachhochschulvereinbarung FHV) angepasst worden. Es bestimmt die Abgeltungen für den Schulbesuch in den Bereichen Kindergärten, Volksschulen und allgemein bildenden Schulen der Sekundarstufe II in der Region zwischen Zürich und Wallis. Das Regionale Schulabkommen, das 2000 letztmals total revidiert wurde, wird zudem den einzelnen Schulen wie auch den Kantonen zahlreiche administrative Erleichterungen bringen.
An der Plenarversammlung haben die Erziehungsdirektoren zudem die Fortsetzung eines interkantonalen Sprachförderungsprojekts beschlossen. Schulen, die einen hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund haben, erhalten für ihre Sprachförderungsprojekte fachliche Unterstützung. Die Schulen werden in Weiterbildungen bei der Entwicklung von Unterrichtsmaterialien unterstützt, die für diesen besonderen Sprachunterricht zugeschnitten sind und hohen sprachdidaktischen Qualitätsansprüchen genügen. Diese Unterrichtsmaterialien sollen auch anderen Schulen über die Region hinaus elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
Im Weitern hat die Plenarversammlung über die nächste Zukunft ihrer Regionalkonferenz eine offene Aussprache geführt. Mit dem jetzt begonnenen Ratifizierungsprozess des neuen Schulkonkordats HarmoS verlagern sich verschiedene Aufgaben wie die Entwicklung eines Deutschschweizer Lehrplanes auf die sprachregionale Ebene. Die Kantone werden vermehrt in diesem Sinne zusammenarbeiten.