Neues Rechnungsmodell für die Aargauer Gemeinden
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Grossratskommission stimmt harmonisiertem Rechnungsmodell 2 (HRM2) zu
Die Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) genehmigt in erster Beratung die Umsetzung und Einführung des HRM2 in den Aargauer Gemeinden.
Die Kommission AVW hat an ihren beiden Sitzungen vom 19. August und 8. September 2011 die Änderungen des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) beraten und einstimmig genehmigt. Bei der komplexen Materie gaben vor allem die definierte Mindestkapitalisierung, die Abschreibungsmethode und die sogenannte Schuldenbremse zu diskutieren. Der regierungsrätliche Entwurf sieht einen Richtwert von mindestens zwölf Prozent des laufenden Aufwands als Zielgrösse für den Bilanzüberschuss (Eigenkapital) als Eigenkapitaldeckungsgrad vor. Dazu liegen noch jedoch keine Erfahrungswerte vor. Die Kommission diskutierte eingehend darüber, ob andere Lösungen möglich oder sinnvoll sind. Dem Regierungsrat wurde ein Prüfungsantrag überwiesen, wonach auf die zweite Lesung hin verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt werden sollen, ob und wie dieser Richtwert geregelt werden kann.
Die Einführung in den aargauischen Gemeinden ist per 1. Januar 2014 geplant.
Der Grosse Rat behandelt die Vorlage voraussichtlich am 8. November 2011.