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Neues Rechnungsmodell für die Aargauer Gemeinden :
Der Regierungsrat hat die Botschaft zur Umsetzung und Einsetzung des harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) verabschiedet

Das Rechnungswesen der Gemeinden unterscheidet sich immer stärker von jenem der Privatwirtschaft. Bund und Kantone wollen deshalb ein harmonisiertes Rechnungswesen für die öffentliche Hand, das sich an den Regeln der Privatwirtschaft orientiert.

Das heutige Rechnungsmodell der öffentlichen Hand genügt den Anforderungen an ein zeitgemässes, transparentes Rechnungswesen nicht mehr. Die Schweizerische Finanzdirektorenkonferenz hat deshalb Empfehlungen herausgegeben, auf deren Basis die Kantone für sich und ihre Gemeinden ein Rechnungswesen erarbeiten, das den Standardisierungsvorgaben der Privatwirtschaft vergleichbar ist.

Im Vordergrund des neuen harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) steht die transparente Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage. Gleichzeitig erhalten die Gemeinden damit ein nützliches Instrument für die finanzielle Führung. Zu den Neuerungen gehören auch Abschreibungsregeln, welche der Nutzungsdauer der kommunalen Investitionen entsprechen und der Nachweis des Zu- oder Abflusses von flüssigen Mitteln.

Breite Akzeptanz für neues Rechnungsmodell

Die durchwegs positiven Rückmeldungen auf den Vernehmlassungsinhalt lassen darauf schliessen, dass das neue Rechnungsmodell gut akzeptiert wird. In der Botschaft zur 1. Lesung im Grossen Rat wurden die zentralen Pendenzen aus dem Vernehmlassungsverfahren aufgenommen. Die finanziellen Grenzen für Investitionen, Rückstellungen sowie Rechnungsabgrenzungen sollen nach Gemeindegrösse abgestuft werden. Die verlangte Eigenkapitaldeckung wird vorerst auf 12 Prozent des jährlichen Aufwands festgelegt.

Vom geltenden Recht werden insbesondere die allgemein bekannten Kreditregeln für das Budget und die Investitionen übernommen. Die Beteiligungen und Eventualverpflichtungen der Gemeinden werden im Anhang zur Jahresrechnung dargestellt. Unverändert bleiben die vom Grossen Rat beschlossenen Bestimmungen zur internen und externen Revision.

  • Departement Finanzen und Ressourcen
  • Regierungsrat