Neues Rechnungsmodell für die Aargauer Gemeinden
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Start der Anhörung
Mit der Teilrevision des Gemeindegesetzes soll das von den kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren entwickelte neue harmonisierte Rechnungsmodell (HRM2) in den aargauischen Gemeinden und Gemeindeverbänden umgesetzt werden. Ziel ist es, in der ganzen Schweiz ein möglichst einheitliches System zu schaffen, das sich an den Regeln der Privatwirtschaft orientiert.
Die Rechnungslegungsgrundsätze des Bundes, der Kantone und der Gemeinden haben sich seit den ersten Harmonisierungsbemühungen in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts immer weiter auseinanderentwickelt. Auch geht das zur selben Zeit geschaffene Finanzrecht für die Aargauer Gemeinden noch immer von einem einfachen Buchhaltungssystem aus und erlaubt lediglich im Sinn einer Ausnahmeregelung die Einführung einer standardisierten doppelten Buchführung. Das heutige Rechnungsmodell (HRM1) genügt deshalb den Anforderungen an ein zeitgemässes, transparentes Rechnungswesen nicht mehr.
Auf der Basis der Empfehlungen der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) erarbeiten nun die Kantone für sich und ihre Gemeinden ein Rechnungswesen, das den Standardisierungsvorgaben entspricht und in wesentlichen Elementen auch dem Rechnungswesen der Privatwirtschaft nahekommt.
Mit dem neuen Rechnungsmodell werden die Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit erhöht. Die Gemeinden erhalten ein nützliches Instrument für die finanzielle Führung. Es bringt eine verbesserte Transparenz bei der Rechnungslegung, die standardisierte Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage sowie eine nachvollziehbare funktionale und volkswirtschaftliche Gliederung der Aufwände und Erträge.
Vom geltenden Recht werden insbesondere die allgemein bekannten Kreditregeln für das Budget und die Investitionen übernommen. Auch sollen weiterhin die Beteiligungen und Eventualverpflichtungen der Gemeinden im Anhang zur Bilanz dargestellt werden. Unverändert bleiben auch die erst im Rahmen des Projekts Gemeindereform vom Grossen Rat neu beschlossenen Bestimmungen zur internen und externen Revision.
Die Anhörung zur Vorlage dauert bis zum 31. März 2011. Die Unterlagen sind unter www.ag.ch/vernehmlassungen abrufbar.