Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Neues Rechnungslegungsmodell für die Aargauer Gemeinden :
Am 1. Januar 2014 tritt die harmonisierte Rechnungslegung für Kanton und Gemeinden in Kraft

Die vom Grossen Rat beschlossene Teilrevision des Gemeindegesetzes sowie die vom Regierungsrat verabschiedete Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden und der Gemeindeverbände (Finanzverordnung) treten auf den 1. Januar 2014 in Kraft.

Die harmonisierte Rechnungslegung (HRM2) wird sowohl beim Kanton als auch bei den Gemeinden gleichzeitig eingeführt. Die Gemeindebudgets werden 2014 zum ersten Mal nach der neuen Rechnungslegung erstellt. Bis 2014 werden gesamtschweizerisch neun Kantone die neue Rechnungslegung auf Gemeindestufe eingeführt haben.

Rechungslegung wird transparenter und vergleichbarer

Mit HRM2 wird die Rechnungslegung transparenter sowie interkantonal und innerkantonal stärker harmonisiert. Die Gemeindebudgets 2014 werden mit einem neuen Kontenrahmen und mit einem gestuften Erfolgsausweis dargestellt. Die in einer Gemeinde vorhandenen Vermögenswerte (Verwaltungs- und Finanzvermögen) werden in der Bilanz neu zum tatsächlichen Wert aufgeführt. Mit zusätzlichen Informationen im Anhang zur Rechnung werden die Entwicklung und Zusammensetzung des Eigenkapitals und des Verwaltungsvermögens transparent gemacht. Zudem werden die finanziellen und personellen Verflechtungen mit verwaltungsexternen Körperschaften (Verbänden, Unternehmen) aufgezeigt.

Unterstützung durch den Kanton

Die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres unterstützt die Gemeinden mit Hilfsmitteln, Schulungsveranstaltungen und Beratung bei der Einführung der neuen Rechnungslegung. Dabei kann sie auf die Erfahrungen aus zwölf Pilotgemeinden zurückgreifen.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres
  • Regierungsrat